Verhältnismäßigkeit und Versammlungsfreiheit
Diese Woche war der Bezirkshauptmann von Feldkirch zu Gast in Vorarlberg heute und hat gemeint, dass gegen die Impfgegner, Corona-Leugner und Neonazi-Demonstranten aufgrund der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Versammlungsfreiheit nicht eingeschritten werde bzw. nur mit Augenmaß. Auf die Frage, wie viele Besucher/Gäste ein Privathaushalt haben kann, kam die Antwort „ein Haushalt und eine Person“. Das heißt also, dass, wenn uns der Sohn besucht (alle mindestens zweifach geimpft), unsere Schwiegertochter nicht mitkommen darf. Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit und Versammlungsfreiheit? Ich habe mir nun für die Weihnachtszeit vorgenommen, eine Demonstration in unserer kleinen Privatstraße anzumelden, dann können wir so viele Gäste empfangen, wie wir wollen. Die müssen dann nicht geimpft sein, keine Masken tragen, und wir können im gesetzlichen Rahmen dazu beitragen, die Spitäler und das Gesundheitssystem zu belasten.
Vielleicht kann mir irgend jemand die Logik dieser Aussagen erklären. Ich verstehe die Welt – zu der die (weltfremden?) Behörden ja auch gehören – nicht mehr!
Siegfried Fischer, Höchst