Hans Concin

Kommentar

Hans Concin

Es war einmal . . .

Gesund / 27.04.2019 • 11:59 Uhr

. . . ein großes freudiges Ereignis: die Bestätigung einer Schwangerschaft durch den Arzt. Eindrückliche Ultraschallbilder machen die vitale Schwangerschaft sichtbar. Die werdende Mutter und oft auch ihr Partner haben Tränen in den Augen, alle sind glücklich und der Arzt/die Ärztin kann herzlich gratulieren. Viel Positives und Vorbeugendes gilt es zu besprechen, zu planen und auch Ambivalenzen zuzulassen.

Pränataldiagnostik

Seit es die Pränataldiagnostik gibt, wird dieser große Augenblick im Leben werdender Eltern durch die ärztliche Pflicht jede Schwangere sehr ausführlich über alle Möglichkeiten und Komplexität der vorgeburtlichen Diagnostik zu informieren, nachhaltig getrübt. Jede Schwangere muss relativ rasch eine informierte Entscheidung treffen. Die gängigen Untersuchungen der Pränataldiagnostik werden schon ab der zehnten bis zwölften Schwangerschaftswoche angeboten. Damit die Eltern genügend Zeit haben sich zu informieren und die Entscheidungen überlegt zu treffen, muss schon früh, üblicherweise schon bei der ersten Schwangerschaftsuntersuchung das Thema besprochen werden. Damit wird diese wunderbare neue Lebenssituation der Eltern beträchtlich belastet. Kommt ein Arzt/eine Ärztin dieser Aufklärungspflicht nicht nach, drohen unter Umständen rechtliche und massive wirtschaftliche Konsequenzen.

Planung einer Schwangerschaft

Wir empfehlen künftigen Eltern schon vor der Planung einer Schwangerschaft sich über die grundsätzlichen Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik des Kindes zu informieren. Ohne Zeitdruck und ohne die großen Emotionen einer frühen Schwangerschaft sind die Gedanken und Entscheidungen klarer und sicherer. Unterschiedliche Vorstellungen der künftigen Eltern können in Ruhe diskutiert und geklärt werden. Auch allgemeine Fragen, vorbestehende Krankheiten und der Impfstatus sollten idealerweise schon vor der Schwangerschaft mit dem Arzt des Vertrauens geklärt werden.

Entwicklung der Pränataldiagnostik

Die Komplexität und ethischen Aspekte der Pränataldiagnostik können in einem kurzen Kommentar nicht dargestellt werden. Eingehen möchte ich auf eine Entwicklung, die sich relativ abseits der Öffentlichkeit und wenig diskutiert verbreitet hat: Vor sieben Jahren wurde ein Bluttest eingeführt, der weitgehend die Fruchtwasseruntersuchung abgelöst hat. Anfänglich aus vielen Gründen, vor allem auch wegen der hohen Kosten von 1280 Euro noch selten eingesetzt, ist zwischenzeitlich der Laborpreis dieser Untersuchung auf Chromosomenanomalien auf 200 bis 300 Euro gesunken. Damit ist dieser Test kostengünstiger als die Fruchtwasserpunktion bzw. Chorionzottenbiopsie und ohne die Gefahr eine Fehlgeburt auszulösen.

„Das Wunder Schwangerschaft bedarf schon bei der Planung einer intensiven Vorbereitung.“

Auch wenn das Untersuchungsergebnis für die Trisomie 21 (Down Syndrom) nicht absolut sicher das Vorliegen oder den Ausschluss dieser Chromosomenanomalie gewährleistet, wird dieser sogenannte NIP-Test immer häufiger angewandt. Wird mit NIPT eine Trisomie 21 oder eine andere Chromosomenanomalie entdeckt, darf ein von der Schwangeren geforderter Abbruch nur nach Bestätigung des Befundes durch z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung erfolgen.

Prim. a. D. Dr. Hans Concin, Vizepräsident aks Verein