Ärger mit dem Misthaufen?

Gestank, der von einem Nachbargrundstück ausgeht, wird im
juristischen Bereich als „Immission“ bezeichnet.
Wohnen Es muss nicht gleich immer zum Nachbarschaftsstreit kommen, aber wenn es einem im wahrsten Sinne des Wortes „stinkt“, ist Handlungsbedarf gegeben. Das geschieht immer wieder bei Streitereien um eine Biomülllagerung oder einen Komposthaufen auf Grundstücken. In einem sorgfältig angelegten Kompost werden Obst- und Gemüse/abfälle, Rasen- und Sträucherschnitt entsorgt. Selten riechen dessen Bestandteile, wenn sie verrotten. Gegen eine ortsübliche Beeinträchtigung kann man ohnedies wenig ausrichten und somit ist ein solcher Komposthaufen auch an der Grundstücksgrenze zu dulden. Am besten ist, wenn ein Kompost mit Küchenresten abgedeckt wird. Ein schlecht gewarteter privater Misthaufen allerdings, vor allem wenn er vom Nachbarn so zum eigenen Grundstück platziert worden ist, dass Duftwolken ständig auf die Terrasse oder Räume ziehen, kann den Alltag verleiden.
Unterlassungsklage möglich
Gegen einen weit über das ortsübliche hinausgehenden Gestank kann man unter bestimmten Umständen vorgehen. Vor allem ein nachlässig angelegter Komposthaufen, in dem Fleischabfälle entsorgt werden, kann einen bestialischen Geruch entwickeln. Am größten sind die Chancen dabei, wenn polizeiliche Verordnungen zur Schädlings- und Insektenbekämpfung in der Wohngemeinde ein Vorgehen erleichtern. Denn Fleischreste können Mäuse und Ratten anziehen und gehören in die Biomülltonne und -abfuhr. Enthalten die grünen Säcke Fleischreste, sollten sie erst kurz vor der Abfuhr hinausgestellt werden, damit nicht Hunde und Katzen in der Nacht auf Beutegang die Säcke aufreißen und den Inhalt über ganze Straßen verteilen. Wer seine Nachbarn ruhig auf die Problematik hinweist, erspart sich den Gang vor den Richter.