13-Jährige getötet – Was man bislang weiß

Welt / 29.06.2021 • 11:30 Uhr
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Im Zusammenhang mit der Tötung einer 13-Jährigen in Wien-Donaustadt haben Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Dienstag in einer Pressekonferenz Einzelheiten bekannt gegeben.

Wien Das Mädchen kannte demnach die beiden Verdächtigen und hatte sie freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen in Wien-Donaustadt begleitet. Dort wurden ihr Pürstl zufolge Drogen verabreicht, es hätten “Straftaten gegen die sexuelle Integrität” stattgefunden. Die näheren Umstände ihres Todes und wie die 13-Jährige auf die Straße kam, sind noch unklar. Ob es sich um eine Vorsatztat handle, müsse noch geklärt werden, präzisierte Pürstl.

Der 18-Jährige – er und der Jüngere waren am Montagnachmittag festgenommen worden, am Dienstag sollen sie einvernommen werden – war laut Pürstl mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft und hatte infolge dessen den Status als subsidiär Schutzberechtigter bereits aberkannt bekommen. Dagegen hatte der 18-Jährige Beschwerde erhoben, ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht war anhängig. Der 16-Jährige hatte im heurigen Jahr um Asyl angesucht.

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Asylwerber gab entscheidenden Hinweis

Laut Nehammer und Pürstl gibt es möglicherweise mehrere Mittäter. Auf die Spur der beiden Tatverdächtigen war man über einen Bekannten des älteren verdächtigen Afghanen gekommen, der sich an die Polizei gewandt hatte. Informationen der APA zufolge soll es sich bei diesem Zeugen um einen syrischen Asylwerber handeln, der den 18-Jährigen auf Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche angesprochen hatte. Darauf soll der Syrer von dem 18-jährigen Afghanen so genanntes Täterwissen erfahren haben.

Die 13-Jährige soll in der Wohnung des 18-Jährigen Ecstasy konsumiert haben, erläuterte Pürstl. Ob sie weitere Substanzen genommen hat, soll ein toxikologisches Gutachten klären. Die näheren Umstände ihres Todes und wie die 13-Jährige auf die Straße kam, sind noch unklar. Nach Informationen der APA soll der 18-Jährige sie aus der Wohnung getragen und in einem unweit seiner Bleibe gelegenen Grünstreifen abgelegt haben. Offen ist, ob das Mädchen zu diesem Zeitpunkt noch am Leben und bewusstlos oder bereits tot war. Pürstl stellte diesbezüglich fest, es müsse noch geklärt werden, ob eine Vorsatztat (eine auf den Tod des Mädchens gerichtete bzw. deren Ableben billigend in Kauf nehmende Handlung, Anm.) vorliege. Dafür dürfte die Einholung mehrerer medizinischer Gutachten erforderlich sein.

Die Tatverdächtigen

Für den Älteren klickten gegen 15.00 Uhr in einer Pizzeria am Alsergrund die Handschellen, der Jüngere wurde zwei Stunden später auf der Donauinsel festgenommen. Der 18-Jährige weist drei gerichtliche Verurteilungen auf, im Vorjahr befand er sich im Gefängnis.

Der 18 Jahre alte Afghane war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen Asylantrag, 2016 erhielt er subsidiären Schutz. In weiterer Folge wurde der Bursch jedoch straffällig. Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt – der 18-Jährige wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.

Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019 ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober desselben Jahren den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.

Der 16-jährige Verdächtige war erst im heurigen Jahr nach Österreich gekommen und hatte hier um Asyl angesucht. Er weist bisher keine Vorstrafen auf. APA