30-Jähriger rastet nach Ruhestörung völlig aus: “Er hat mit einem Hammer gegen die Tür geschlagen”

Der Bregenzer wurde wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung verurteilt.
Feldkirch Anfang dieses Jahres hatte der Bewohner einer Bregenzer Wohnung Besuch. Mehrere junge Männer hörten gemeinsam Musik, was den Nachbarn in der Wohnung darüber sehr störte. Der Arbeiter machte daraufhin seinem Ärger Luft, ging mit einem Hammer in der Hand einen Stock tiefer und schlug mit dem Werkzeug mehrfach gegen die Tür, die dadurch beschädigt wurde. Soweit gibt er sein Fehlverhalten zu. „Für diese Sachbeschädigung werde ich auch geradestehen“, sagt er und verspricht eine Regelung mit der Wohnbaugesellschaft. Doch was die behaupteten Drohungen betrifft, beteuert er seine Unschuld. Dieser Version treten jedoch die Männer der unteren Wohnung entgegen.
Angst gehabt
Die drei geben vor Richter Dietmar Nußbaumer an, dass sie sehr wohl Angst vor dem korpulenten Mann an der Türe hatten. „Schließlich schlug er mit dem Hammer gegen die Tür, da mache ich doch nicht auf, um mich mit ihm zu unterhalten“, gibt einer von ihnen an. Außerdem habe der Nachbar gedroht: „Ich ficke euch alle“ und „Ich bringe euch alle um“. Der Angeklagte schüttelt heftig den Kopf und bleibt dabei, dass er ganz sicher keine einzige Drohung ausgesprochen habe. Die anderen hätten einen Grund, ihn so schwer zu belasten, lässt der Beschuldigte plötzlich aufhorchen und präsentierte eine seltsame Geschichte.
Drogendealer
Einer der einstigen Freunde deale mit Drogen, berichtet der 30-Jährige. Er habe ihn sogar gebeten, Kokain und Geld in seiner Wohnung lagern und verstecken zu dürfen. Ein Tschetschene sei hinter dem Stoff her, weshalb ihn der Bewohner unterhalb gefragt habe, ob er ihm nicht einen Freundschaftsdienst erweisen könnte. Doch er habe abgelehnt, darum jetzt die Rache mit den falschen Beschuldigungen. Die Zeugen verneinen jeden Drogenkontakt, zudem scheinen sie glaubwürdig, was dem Angeklagten eine Verurteilung wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung einbringt. Die Strafe wird mit 900 Euro festgesetzt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.