Aktuelles Recht: Schweizer und Liechtensteiner Unfallrenten zukünftig steuerfrei!?

Ein Beitrag von Dr. Felix Karl Vogl, Rechtsanwalt & Steuerberater in Schruns.
Nach österreichischem Steuerrecht sind gesetzliche Unfallrenten von der Einkommensteuer befreit. Dasselbe gilt für „gleichartige“ ausländische Unfallrenten.
Bis dato war die Rechtsprechung der Ansicht, dass Schweizer und Liechtensteiner Unfallrenten in Österreich steuerpflichtig sind, weil die dortige Unfallversicherung wesensmäßig verschieden (und damit nicht „gleichartig“) sei zur österreichischen.
Dies betraf insbesondere die Unfallrenten der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA, des bedeutendsten Schweizer Unfallversicherers.
Steuerfreiheit von SUVA-Unfallrente in Österreich erstritten!
Dem Verfasser ist es vor kurzem gelungen, gegen diese langjährige Entscheidungspraxis die Steuerfreiheit einer solchen Unfallrente vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien durchzusetzen!
Was ist zu tun, um Steuerfreiheit zu sichern?
Österreichische SUVA-Unfallrentenbezieher sollten sämtliche ESt-Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind bzw. vor nicht mehr als ein Jahr erlassen wurden, prüfen und bekämpfen lassen, um diese neue Judikatur für sich zu nutzen.
Auch Unfallrenten anderer Unfallversicherer können steuerfrei sein – je ähnlicher die jeweilige Unfallversorgung der SUVA-Unfallrente ist, desto höher sind die Chancen auf Steuerfreiheit in Österreich.
Sind die Steuerbescheide älter als 1 Jahr, so ist besonderes Expertenwissen gefragt: Eine Wiederaufnahme älterer Steuerbescheide ist nämlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Die Steuerbefreiung einer ausländischen Unfallrente ist letztlich stets vom Einzelfall abhängig – in allen Fällen sind daher professionelle Beratung und Vertretung durch einen versierten Rechtsanwalt unabdingbar.