Geistig Beeinträchtigten im Bahnhofs-WC vergewaltigt

Vorarlberg / 14.02.2025 • 13:43 Uhr
Prozess Vergewaltigung
Der Syrer musste sich nicht nur für den einen Übergriff verantworten. EC

Syrer missbrauchte Mann auf dem Weg zu geschützter Arbeitsstelle. Das Urteil: Haft.

Feldkirch Er ist ein erwachsener Mann, doch geistig steht er einem jüngeren Volksschulkind gleich. Er versteht vieles, aber vieles kann er aus seiner Sicht nicht nachvollziehen. Er arbeitet an einem geschützten Arbeitsplatz. Morgens fährt er selbstständig dorthin und nach der Arbeit wieder nach Hause.

In Götzis wohnt der 27-jährige verheiratete Syrer, der den Ahnungslosen im Juni vergangenen Jahres mit sich auf das Bahnhofs-WC nahm. Dort zog er ihm die Hose herunter, drückte ihn an die Wand und vollzog an ihm den Analverkehr. Der Syrer streitet beim Prozess am Landesgericht Feldkirch alles ab. Richterin Franziska Klammer fragt ihn, wie er sich dann seine Spermaspuren auf der Innenseite der Unterhose des Opfers erkläre. „Das war nicht ich“, wiederholt der Arabisch-Übersetzer mehrfach die Aussage des arbeitslosen Angeklagten.

Anvertraut

Nach dem Orgasmus ließ der Syrer das Opfer einfach im Bahnhofs-WC stehen. Der Missbrauchte fuhr daraufhin zu seiner Arbeitsstelle und erzählte den Betreuern, was geschehen war. Der Syrer streitet ab, den Mann zu kennen, doch auch ein Video zeigt ihn gemeinsam eng neben dem Opfer. Und es war nicht der einzige Übergriff des Flüchtlings. Im April ging er frühmorgens, ebenfalls in Götzis, einem Mann nach, der auf dem Weg vom Bahnhof ins Zentrum war. Er hielt ihn am Kopf fest und versuchte, ihn auf den Mund zu küssen. Das Opfer konnte flüchten.

Prozess Vergewaltigung
Der Angeklagte im Gespräch mit dem Dolmetscher. EC

Mädchen begrapscht

Der dritte Vorwurf betrifft ein 18-jähriges Mädchen, dem der Syrer am Bahnhof in Dornbirn plötzlich an das Gesäß griff. Bei diesem Vorfall war der Mann betrunken und das ist der einzige Vorfall, den er zugibt. Die Richterin fragt nach, ob er sexuellen Kontakt zu Männern suche, sie gerne umarme. „Nein, ich bin doch verheiratet“, zeigt sich der Befragte fast entrüstet. Es scheint ihm peinlich zu sein, Gefallen an Männern zu finden. Doch das Beweisverfahren ergibt, dass das sehr wohl der Fall ist.

Der Angeklagte, der noch 14 Monate Bewährungsstrafe offen hat, wird vom Schöffensenat zu fünf Jahren Haft plus dem alten Strafrest von 14 Monaten verurteilt. Dem geistig Beeinträchtigten, vertreten durch Surena Ettefagh, schuldet er 4000 Euro Entschädigung, dem anderen jungen Mann 60 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.