Geld- und Haftstrafe für Alkolenker

Vorarlberg / 21.01.2025 • 13:10 Uhr
Prozess Alko-Fahrer
Der 38-jährige Kellner war nicht mehr fahrtüchtig, dies war jedoch nicht das einzige Problem. EC

Betrunkener fuhr mit 1,64 Promille frontal in den Gegenverkehr.

Feldkirch Am Vormittag putzte man gemeinsam den Gasthof, dann saß man von elf bis 14 Uhr zusammen und trank einiges. Der 38-jährige Kellner war mit mehreren Bieren dabei, bis zur Abfahrt brachte er es auf 1,64 Promille. Während der geselligen Runde erzählte er noch, dass er anschließend von Langen nach Bregenz wolle, wo ihn ein Kollege abhole, um gemeinsam nach Ravensburg weiterzufahren. Dazu kam es nicht mehr, der 38-Jährige verursachte noch in Langen einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein 65-jähriger Rentner schwerstens verletzt wurde.

Riesenglück

Was die Unfallursache betrifft, stellt der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf ganz klar fest, dass der Audi des Alkolenkers auf die Gegenfahrbahn geriet und deshalb mit dem Gegenverkehr kollidierte. Die Straße war über drei Stunden gesperrt. Was die Geschwindigkeit der Fahrzeuge betrifft, konnten keine Daten gesichert werden. Keines der Fahrzeuge verfügt über ein Airbagsteuergerät, womit Aufzeichnungen gesichert hätten werden können. Der Rentner wurde schwer verletzt, lag lange auf der Intensivstation. Rissquetschwunden, Milzriss, mehrere Rippenfrakturen, Lungenprellung. Der Unfall ereignete sich Anfang November, noch heute braucht das Unfallopfer Krücken, auch der Schlaf ist seit dem Unfall in Mitleidenschaft gezogen. „Es war ein Riesenglück, dass dieser Unfall nicht tödlich endete“, so Richterin Sabrina Tagwercher.

Ohne Führerschein

Der 38-Jährige war bereits in Deutschland einmal wegen Fahren unter Drogeneinfluss aufgefallen. Er wurde mit einem Fahrverbot belegt. Zum Zeitpunkt des schweren Unfalls in Langen bei Bregenz war der Mann auch ohne Fahrerlaubnis. Angelastet wird ihm jedenfalls, dass er bereits während er trank vorhatte, noch nach Bregenz zu fahren. Trotzdem konsumierte er so viel Bier, bis er 1,64 Promille intus hatte. Das Unfallopfer war nicht angeschnallt, obwohl sich der Rentner sonst immer anschnallt. „Es waren nur 1,5 Kilometer bis daheim“, dachte sich damals der 65-Jährige. Für die fahrlässige Körperverletzung wird der Unfallverursacher zu drei Monaten bedingter Haft plus 4500 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer muss er 5000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte nicht anwaltlich vertreten ist.