Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Tut uns leid, wir haben versagt

Vorarlberg / 29.08.2024 • 10:06 Uhr

Nach Attentaten wie dem von Solingen basteln die PR-Abteilungen von EU und Mitgliedstaaten – beginnend mit jener der Kommissionspräsidentin Von der Leyen bis hin zu nationalen Regierungen -die immer gleichen, hilflosen Worthülsen. Mit diesen Betroffenheitsfloskeln wird versucht, den Opfern Anteilnahme zu bekunden sowie Abscheu gegenüber den Terroristen zum Ausdruck zu bringen. „Tut uns leid, wir haben versagt“, wäre die richtige Antwort, aber die bekommen die Bürger nicht zu hören.

„Wer in Verwaltungsgerichten stöbert, kann sich nur wundern, wie leicht sich der Rechtsstaat zuweilen an der Nase herumführen lässt.“

Ein Beispiel für dieses Versagen ist der Attentäter von Solingen: Er hätte eigentlich schon längst an Bulgarien überstellt werden sollen, doch hielt er sich an dem Tag, als ihn die Polizisten abholen wollten, nicht in der Asylunterkunft auf. So ein dummer Zufall aber auch! Wieso die Polizei die Hoffnung, an einem anderen Tag erfolgreicher zu sein, so schnell aufgab, befindet sich offenbar noch in Klärung.

In Österreich ist die Situation nicht besser. Mit Glück konnte zwar der Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert verhindert werden, mit der Folge, dass die Polizei bessere Überwachungsmöglichkeiten von Messengerdiensten verlangt. In einem anderen Fall haben allerdings Kommunikationsprobleme innerhalb der Polizei zu einem Amoklauf in der Wiener Innenstadt geführt. Angesprochen auf das damalige Versagen erklärte der nunmehrige Chef des Staatsschutzes in der ZiB2, dass seither Reformen erfolgt seien und die Kommunikation „zwischen Bund und Ländern“ verbessert worden sei. Das ist juristischer Unsinn, weil die Länder in der Sicherheitspolizei keine Kompetenzen haben. Gemeint hat er: „Die verschiedenen Dienststellen der Polizei reden jetzt miteinander.“ Aber das klingt halt nicht so gut.

Wer in Rechtsdatenbanken nach einschlägigen Entscheidungen der Höchstgerichte und Verwaltungsgerichte stöbert, kann sich nur wundern, wie leicht sich der Rechtsstaat zuweilen an der Nase herumführen lässt. Es scheint recht simpel zu sein, Verfahren durch das Einbringen immer neuer Anträge so lange zu verzögern, bis dann vielleicht doch ein neuer Sachverhalt vorliegt, der eine vor Jahren getroffene Abschiebeentscheidung hinfällig werden lässt. Die Parteien, die vor populistischer Stimmungsmache und der „Spaltung der Gesellschaft“ warnen, sollten froh sein, dass die wenigsten Leute diese traurigen Dokumente des Staatsversagens lesen. Das bestehende Recht durchzusetzen wäre der effizienteste Weg in der Verbrechensprävention.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.