14-Jähriger zwingt Elfjährigen zum Teilen von Pornos

Der Jugendliche muss zur Strafe 30 Stunden in einer gemeinnütziger Einrichtung leisten.
Feldkirch Schüchtern nimmt der junge Mann auf der Anklagebank, die in den meisten Verhandlungssälen ein einzelner Stuhl ist, Platz. Die Sache ist ihm sichtlich unangenehm, doch seine Eltern sind mitgekommen, er hat einen verständnisvollen Verteidiger, so ist die Sache relativ schnell erledigt. Der 14-Jährige kam auf die Idee, einem viel jüngeren Schulkameraden pornografisches Material auf dessen Handy zu schicken. Doch damit nicht genug, er drohte, ihn gemeinsam mit zehn Viertklässlern zusammenzuschlagen, sollte er die Pornos nicht in seiner WhatsApp-Klassengruppe teilen. Der Elfjährige hatte Angst und tat, was man von ihm forderte. Er schickte die Bilder den anderen Elfjährigen aus seiner Klasse. Rechtlich stellt dies eine Nötigung dar und deswegen muss der schmächtige Bub als Angeklagter vor das Landesgericht.
Heute und einst
Verteidiger Alexander Wirth gibt Staatsanwalt Richard Gschwenter recht: „Bei solchen Dingen hört sich der Spaß auf“. Wirth räumt aber ein, dass man dem anderen früher vielleicht ein Pornoheft zugesteckt und ihn gedrängt hätte, dies in der Klasse herumzuzeigen, heute per Handy und Internet seien natürlich ganz andere Sachen möglich. Es sei auch eine peinliche Geschichte, doch sein Mandant übernehme die Verantwortung für sein Fehlverhalten. Er wisse, dass das nicht in Ordnung war, so Wirth.
Angemessene Strafe

Richter Dietmar Nußbaumer erklärt dem Viertklässler noch einmal „jugendgerecht“, worum es bei dem Ganzen geht und warum das Gesetz derartiges Verhalten sogar mit Haftstrafe bedroht. Der junge Mann scheint es einzusehen. Er bekommt 30 Stunden Sozialarbeit und er muss sich zudem bei dem Elfjährigen entschuldigen. Die Stunden kann der Teenager entweder in einem Altersheim, auf einem Wirtschaftshof, in einem Tierheim oder sonst einer gemeinnützigen Einrichtung leisten. Der 14-Jährige ist einverstanden, somit ist die Sache vom Tisch. Möglich ist dies, weil der Teenager noch unbescholten ist, noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und auch bereut, was er getan hat. „Man muss bedenken, dass es sich um einen situativ bedingten Konflikt zwischen Schülern handelte“, so der Richter in seiner Begründung. „Hauptsache es ist jetzt wieder Ruhe in der Schule, dann können wir alle ganz gut damit leben“, stimmen auch die Eltern des Elfjährigen dieser Lösung zu.