Das hat Christoph Thoma von der Staatsanwaltschaft zu erwarten

Gibt es die erwartete Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Christoph Thoma im Landtag am 31. Jänner, wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. vn/gs
Anonyme Anzeige mit Vorwürfen der Nötigung gegen den Wirtschaftsbunddirektor kann so oder so enden.
Darum geht’s:
- Immunität von Christoph Thoma einstimmig aufgehoben
- Anklage oder Einstellung der Ermittlungen möglich
- Neos stellen Anfrage zur Unterstützung von Lehrpersonen bei Eltern-Interventionen
Bregenz, Feldkirch Die heutige Sitzung des Rechtsausschusses im Vorarlberger Landtag endete in der Causa Thoma wie erwartet: Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde einstimmig angenommen. Christoph Thoma selbst hat sich für diesen Schritt ausgesprochen. Der finale Akt der Immunitäts-Aufhebung erfolgt per Landtagsbeschluss am 31. Jänner.
Von Einstellung bis Anklage
Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es gegen Thoma eine anonyme Anzeige mit dem Vorwurf der Nötigung einer Lehrperson am BG Bludenz. Er habe wegen einer Deutschnote für sein Kind vehement interveniert und dabei Grenzen überschritten. VN-Recherchen erhärteten diesen Vorwurf. Inwieweit es sich dabei um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt, wird die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun entscheiden müssen.

Es sind bei der Überprüfung solcher Vorwürfe unterschiedlichste Szenarien möglich. Nach Bewertung der vorgebrachten Beweismittel kann es schnell zu einer Einstellung der Ermittlungen kommen. Diese könnten aber auch weiter geführt werden, mit einer Anklage als letzter Konsequenz. Eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung dürfte dabei rasch fallen.
Thoma hatte seine uneingeschränkte Kooperation mit den Ermittlern zugesagt. Sein Anwalt Bertram Grass spricht von nur einem Mail, das Thoma an die Schule geschickt habe. Und das sei harmlos. Christoph Thoma selbst wollte gegenüber den VN keine Stellungnahme abgeben.

Stellte mit seinen KollegInnen von der Neos-Fraktion eine Anfrage an die Schullandesrätin in Zusammenhang mit der Causa Thoma. VN/Hartinger
Anfrage der Neos
Eine Anfrage mit dem Titel “Lehrpersonen unter Druck – Wie unterstützt die Bildungsdirektion unsere Pädagog:innen?” richteten die Neos an Landesstatthalterin und Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink. Darin möchten die Unterzeichner Johannes Gassner, Garry Thür und Fabienne Lackner detaillierte Informationen zum aktuellen Fall Thoma erfahren, aber auch, wie Lehrpersonen vor Eltern-Interventionen geschützt werden und welche Rolle dabei der Bildungsdirektion zukommt.