Vorwurf gegen WB-Direktor Thoma: „Er hat immer wieder nachgelegt”

Mehr Details zum vermuteten Interventionsversuch von Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma am BG Bludenz.
Bludenz, Bregenz Am Mittwoch ist Welttag der Bildung. Das Thema Bildung in einem ganz spezifischen Zusammenhang steht auch im Mittelpunkt des an diesem Tag zusammentretenden Rechtsausschusses des Vorarlberger Landtags. Es geht um die Aufhebung der Immunität des ÖVP-Abgeordneten und Wirtschaftsbunddirektors Christoph Thoma (50). Einen diesbezüglichen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Basis einer anonymen Anzeige mit schweren Vorwürfen gegen den Politiker gestellt. Die VN kennen den Grund.

Laut vn.at-Rundruf werden alle im Ausschuss vertretenen Parteien dem Antrag zustimmen, zumal Thoma selbst das möchte. Der Beschluss zur Aufhebung der Immunität.
Um diese Schulnote ging es
Was Thoma vorgeworfen wird: Er soll unter Ausnutzung seiner politischen Funktion Druck auf eine Lehrerin ausgeübt haben. vn.at liegen dazu nun detaillierte Informationen vor. Demnach ging es um eine negative Deutschnote für ein Kind Thomas in der Unterstufe. Thoma zog dagegen offensichtlich vehement zu Felde. Es kam zu einem regen E-Mail-Wechsel zwischen der Schule und dem Wirtschaftsbunddirektor. „Der Anfang war ja noch irgendwie nachvollziehbar. Sehr direkt zwar, aber im Rahmen”, verrät ein Insider. Doch als es nicht zu einer Änderung der Note im Sinne von Thomas Kind kam, habe der Abgeordnete seinen Forderungen vehement Nachdruck verliehen und sich dabei im Ton vergriffen. „Er wurde immer dreister, hat immer wieder nachgelegt. Man wollte das ganze zuerst ja schulintern regeln, doch irgendwann ging das nicht mehr. Und so hat man sich an die Bildungsdirektion gewandt”, berichtet der Insider.

Der Fünfer blieb
Die betroffene Lehrperson habe das Nicht genügend jedoch nachvollziehbar belegt. Die Korrektheit der Benotung sei von der Bildungsdirektion bestätigt worden. Recht gegeben wurde Thoma hingegen bei seinem Einspruch gegen die Nichtaufstiegsberechtigung seines Kindes durch die Klassenkonferenz. Sein Sprößling durfte in die nächste Klasse aufsteigen.
Der strafrechtliche Vorwurf gegen Thoma bleibt hingegen aufrecht. Er lautet auf Nötigung. Wie bereits gegenüber den VN geäußert, sieht Thoma in der anonymen Anzeige eine politisch motivierte Aktion. Er sei schockiert, dass etwas aus dem privaten Bereich an die Öffentlichkeit gelangt. Der Wirtschaftsbunddirektor will „den Versuch der öffentlichen Diffamierung” schnellstmöglich geklärt wissen und verspricht “volle Offenheit und Transparenz”.
Schon längst erledigt ist die Angelegenheit für die Bildungsdirektion. Das sogenannte Widerspruchsverfahren wurde dort mit genanntem Ergebnis abgewickelt. „Strafrechtliche Vorwürfe sind nicht unsere Angelegenheit”, betont Elisabeth Mettauer, Kommunikationsverantwortliche der Bildungsdirektion.


Aufhebung der Immunität
Die Immunität eines Abgeordneten im Nationalrat sowie in den Landtagen kann dann aufgehoben werden, wenn eine mögliche Straftat mit der politischen Tätigkeit des Politikers zusammenhängt. Die Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft, richtet einen Antrag an den Nationalrat oder den Landtag. Dort kann die Immunität des Betroffenen mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden.