Rechtsexperten: Bau des Achtalradwegs wäre eine riskante Angelegenheit

Gutachten rät von der Umsetzung ab. Land legt Fokus nun auf Alberschwende.
Bregenz, Doren, Kennelbach Lässt sich der Bau eines alltagstauglichen Radweges von Kennelbach nach Doren durch das Achtal mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Europaschutzgebiets Bregenzerachschlucht vereinbaren? Wie hoch sind die rechtlichen Hürden? Am Mittwoch wurden die Ergebnisse des vom Land in Auftrag gegebenen Gutachtens präsentiert. Die Einschätzungen der Juristen Peter Bußjäger und Daniel Ennöckl sind eindeutig. Beide Experten kommen zu dem Schluss, dass das Risiko, dass das Bewilligungsverfahren negativ ausgehen würde, unverhältnismäßig hoch ist und daher davon abzuraten ist. Insgesamt wurden 31 Rechtsfragen der Fachabteilung des Landes beantwortet.

Für das Vorhaben brauche es zunächst einmal eine Bewilligung nach dem Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, erläutert der Vorarlberger Verwaltungs- und Verfassungsexperte Peter Bußjäger. „Im Mittelpunkt einer solchen Bewilligung steht eine Interessenabwägung. Darin ist nachvollziehbar darzustellen, worin die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens bestehen, welche anderen öffentlichen Interessen durch das Vorhaben möglicherweise gefährdet werden und wie diese Interessen zu gewichten sind“, führt er aus.

Beim Radweg durch das Achtal könne man auf jeden Fall davon ausgehen, dass das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung der Interessen der Ökologie und des Naturschutzes führe. In einem solchen Fall habe die Behörde außerdem zu prüfen, ob zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen. Wenn dem so ist, dürfe der Eingriff in Natur und Landschaft nicht erfolgen. Erschwerend komme hinzu, dass es sich beim Achtal um ein Europaschutzgebiet handle und hier seien auch die maßgeblichen Vorschriften des Unionsrechts zu beachten, das ebenfalls eine Alternativenprüfung vorsehe und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses verlange, die für das Vorhaben sprechen. „Und selbst wenn man jetzt davon ausgehen würde, dass solche überwiegenden öffentlichen Interessen vorliegen, muss ich auch hier schauen, ob eine zumutbare Alternative vorliegt, wobei diese Alternative nicht unbedingt gleichwertig sein muss, sie muss einfach zumutbar sein. Und wenn diese vorliegt, dann habe ich auch hier keine Möglichkeit eine Bewilligung zu erteilen“, hält der Experte fest.
Die nächste Stufe werde erreicht, wenn sich im Verfahren herausstelle, dass prioritäre Arten geschützt sind. Bußjäger: „In dem Fall kann ich nur noch aus zwingenden öffentlichen Interessen der Gesundheit und der Sicherheit eine Genehmigung erteilen und da würde man dann wahrscheinlich definitiv aussteigen, beziehungsweise könnte die Genehmigung erst nach einer Stellungnahme der Europäischen Kommission erteilen.“

Ennöckl, der das Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur leitet, ergänzt: Das Problem, das man bei derartigen Bauprojekten habe, sei die Bauphase. „Wir haben hier sehr, sehr starke Beeinträchtigungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier prioritäre Arten oder Lebensraumtypen nachteilig berührt werden, ist sehr, sehr hoch, was bedeutet, dass die einzigen Gründe, die den Radweg rechtfertigen können, solche zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind und da hat der Unionsgesetzgeber vor allem Hochwasser- oder Lawinenschutzanlagen vor Auge. Die Tatsache, dass das Radfahren gesünder ist als mit dem Auto zu fahren, wird hier nicht schlagend.“

„Einzige Verbindung“
Für Landesrat Daniel Zadra (Grüne) ist der Fahrplan nun klar. „Wir waren uns sehr schnell klar, dass wir keine zweite S 18 im Radverkehr produzieren wollen. Damit wir uns nicht in eine rechtliche Sackgasse manövrieren, wo wir jetzt schon wissen, dass wir nicht weiter vorwärtskommen, haben wir beschlossen, dass wir uns für die alltagstaugliche Radwegverbindung auf die Verbindung über Alberschwende fokussieren werden“, sagt er bei der Präsentation des Gutachtens am Mittwoch. Alles in allem sei es keine leichte Entscheidung, „aber mit diesem rechtlichen Gutachten ist es die einzige, die verantwortungsbewusst und nachvollziehbar ist, wenn man einen alltagstauglichen Radweg möchte“, so Zadra.

Guido Flatz, Obmann der Regio Bregenzerwald, will diese rechtliche Grundlage „vorerst zur Kenntnis“ nehmen: „Wir werden uns aber in der Regio mit allen 24 Gemeinden mit dieser Rechtsgrundlage noch einmal auseinandersetzen. Wie wir damit umgehen, wird sich in der Diskussion ergeben, wobei die Aussagen natürlich relativ klar sind“, erklärt er. Eine Alternative liege auf dem Tisch. Darauf werde man jetzt auch den Fokus legen, „auch mit dem Wissen, dass die Umsetzbarkeit natürlich nicht einfach wird, weil wir mit etwa 160 bis 180 Grundeigentümern ins Gespräch gehen müssen.“

Die Alternativroute, die nach der Variantenuntersuchung neben dem Achtalweg in die Entscheidungsphase geschickt wurde, würde von Schwarzach durch das Schwarzachtobel und ab dem Achraintunnel auf einer Anhöhe oberhalb der bestehenden Straße verlaufen. Durch Alberschwende ist eine neue Trasse und entlang der Bregenzerwald-Straße (L 200) ein straßenbegleitender Geh- und Radweg nach Egg geplant. Ab heute gelte die Devise: voller Fokus auf die Verbindung Schwarzach-Alberschwende, merkt der Landesrat an. „Es ist schon einiges zu tun, aber das Gute ist, dass wir das abschnittsweise ausführen können. Wir werden auch Etappen, die schneller machbar sind, vorziehen, damit wir keine Zeit verlieren.“

Vom Radweg abgekoppelt zu betrachten ist laut Zadra die Frage des geplanten Wanderwegs. Wie berichtet, wurde im Landtag Anfang 2022 einstimmig beschlossen, dass der Achtalweg zwischen Kennelbach und Doren jedenfalls gut und sicher begehbar gemacht werden soll. Laut einer Studie, die unlängst veröffentlicht wurde, müssen dafür, je nach Sicherheitsniveau und Ausbauzustand, zwischen 15,7 und 25,8 Millionen Euro investiert werden. Mit den Bauarbeiten soll nächstes Jahr begonnen werden. Im Budgetentwurf für 2024 sind bereits 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Ein Trampelpfad sei jedenfalls etwas ganz anderes als ein alltagstauglicher Radweg, der asphaltiert wird und für den es ganz andere Sicherheitsvorkehrungen braucht, analysiert Verfassungsexperte Bußjäger. „Letztendlich hängt es aber von der Begutachtung ab. Auch da kann man nicht von vornherein ein grünes Licht geben, schon gar nicht vom Pult her“, betont er.