Illegale Einreise nach Österreich: Schlepper angeklagt

Ein 32-jähriger Mann ist am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
von Hannah Swozilek
Feldkirch Dem syrischen Mann wird vorgeworfen, mindestens drei Personen zur illegalen Einreise nach Österreich verholfen zu haben. Er selbst gibt an, dass es sich dabei nur um zwei Personen gehandelt hat, die zudem mit ihm verwandt waren.
Verräterisches Synonym
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Oktober bis November 2020 an mehreren Schleppungen im europäischen Raum beteiligt gewesen sein.
Entdeckt wurde das Vergehen zufällig, da der Mann bei einem anderen Verfahren in Deutschland sein Handy abgeben musste. Bei dieser Beschlagnahmung wurden Textnachrichten an “Pikachu” gefunden. Ein Synonym für einen Schlepper, wie sich herausstellte.
Onkel und Cousin
Der Angeklagte, der auf die Übersetzung seines Dolmetschers angewiesen ist, besteht vehement auf seine Aussage: Er habe einfach nur versucht, seinen Onkel und seinen Cousin sicher nach Österreich zu bringen.
Der 32-Jährige sei stets in Sorge um seine Verwandtschaft gewesen, nur deswegen hätte er Kontakt zu Schleppern aufgenommen. Die Reise führte die beiden Familienangehörigen über eine beachtliche Strecke nach Österreich: von Syrien über die Türkei, Griechenland, Serbien und Ungarn. Schließlich über die österreichische Grenze im Burgenland, wo sie in einem Bus mit 17 anderen Flüchtlingen aufgegriffen wurden.
Einst selbst geflüchtet
Der Angeklagte, der einst selbst zu Fuß von Syrien nach Österreich geflüchtet ist, gibt an, nicht gewusst zu haben, dass Schlepperei illegal ist. Er habe von seinem Onkel und seinem Cousin stets Nummern geschickt bekommen, unter denen er sie erreiche. Mit den Schleppern selbst habe er nie gesprochen. Er “musste seiner Verwandtschaft das Geld für Essen und Unterkünfte schicken”, deswegen fänden sich so viele verschiedene Nummern auf seinem Handy.
Die Details über das Essen und die Reiseroute schildert der Angeklagte genau. Sobald es aber um diverse Zahlungen und Aufträge geht, lässt sein Erinnerungsvermögen nach.
“Ich habe ein paar Jungs für dich.”
Auch diese Nachricht findet sich in einem der Chats mit einem Schlepper. In der Verhandlung gibt der Angeklagte an, auch bei dieser Nachricht handle es sich nur um seine Verwandtschaft. Tatsächlich liegen bei einigen Chats Unklarheiten bei der Übersetzung vor.
Die beiden Verwandten bekommen während der Verhandlung auch immer wieder neue Namen. Die Begründung: das sei im arabischen Raum so üblich, jeder hätte einige Spitznamen. Als sich schlussendlich niemand mehr auskennt, gibt der Angeklagte an, seine Verwandten hätten das Handy verloren und deshalb ständig mit neuen Nummern Kontakt aufgenommen. Aber auch von eindeutigeren Nachrichten, wie “Wir müssen aufpassen, die Polizei ist in der Nähe”, will der Beschuldigte nichts wissen.
Schuldspruch
Was dem Angeklagten zugute kommt, ist, dass er nicht aktiv an der Flucht seiner Verwandten beteiligt war. Trotz seiner Schutzbehauptungen und dem Ausweichen der Fragen von Richterin Lisa Pfeifer kommt der Beschuldigte dem Urteil nicht aus: Er hat die Einreise und Durchreise des Onkels und Cousins gefördert. Er wird wegen des Vergehens der Schlepperei zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 4 Euro, also insgesamt 960 Euro, verurteilt.
Die Richterin hat keinen Zweifel daran, dass der Syrer bei den Schleppungen förderlich war. Sie glaubt ihm auch nicht, dass er nicht wusste, dass er eine Straftat begeht. Allerdings geht sie dann doch nicht davon aus, dass der 32-Jährige mehreren Personen zur illegalen Einreise verholfen hat. Auch seine untergeordnete Rolle und sein bis zu dem Zeitpunkt noch leeres Vorstrafenregister wirken sich mildernd auf das Urteil aus.
Die Verteidigerin beantragt Bedenkzeit.