Noch kein Land in Sicht für Salzmann-Boot

Wann ist ein Vergnügungsboot ein Hausboot, bleibt die Frage. Diese trägt Salzmann nach Wien.
Fußach, Wien Ist das von Günther Salzmann in Auftrag gegebene Boot nun ein Hausboot, ein Badeboot oder ein Partyboot? Das Landesverwaltungsgericht hat bereits im März entschieden, doch ausdebattiert ist die Causa nicht.
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Hausboote im Sinne eines für Wohnzwecke ausgelegten Schiffskörpers sind am Bodensee ein Tabu. Genauso wie ein Amphibienfahrzeug ist es am gesamten Seeufer per Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) unmöglich, eines genehmigt zu bekommen. Ob das rechteckige Boot mit Terrasse und Dusche ein solches Hausboot ist, ist ein Streitthema. Hafenbetreiber und Bootseigentümer Günther Salzmann sieht darin ein Erlebnisboot, der Schlafplatz wurde entgegen erster Pläne entfernt. Da das Boot nicht als dauerhafte Wohnstätte gedacht oder geeignet sei, wäre es genehmigungswürdig. „Auf dem Bodensee sind viele ähnliche Boote zugelassen“, verweist Salzmann auf andere geräumige Boote am See. Für ihn handelt es sich weiterhin um ein Leuchtturmprojekt für die Region.
Die Bezirkshauptmannschaft sieht in dem Boot jedoch mehr Charaktereigenschaften eines Hausbootes erfüllt als bei jedem anderen zugelassenen Boot am See. Und die BSO verlangt nicht, dass jemand in dem Boot tatsächlich wohnen will, sondern geht rein auf die Ausstattung und Bauweise ein. Das Landesverwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise, das Boot muss dem See fern bleiben. Denn ohne Zulassung darf das Boot nicht einmal im Hafenbecken vor sich hin treiben.
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Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ließ die Option einer Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien offen. Diese ist nun seit dem 4. September 2023 anhängig, bestätigt das Höchstgericht des Verwaltungsapparats gegenüber den VN. Bis wann eine Entscheidung vorliegt, könne man derzeit nicht abschätzen.