Mehr Transparenz am Teller in den Kantinen

Neue Verordnung verpflichtet Betriebe zur Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft.
Schwarzach Lange wurde sie angekündigt. Nun ist es so weit. Ab September ist die Herkunftskennzeichnung bei Kantinenessen bzw. in Großküchen Pflicht. Konkret muss dabei angegeben werden, woher das Fleisch sowie Milch- und Eiprodukte stammen. Ziel soll dabei sein, mehr Transparenz auf dem Teller zu schaffen.

Zu den größten Küchen des Landes zählt jene am LKH Feldkirch. Hier bereiten Küchenchef Markus Adlassnig und sein Team täglich circa 3000 Mahlzeiten zu. Künftig muss nun jeweils die Herkunft der Primärzutat einer Speise genau angegeben werden, erläutert Andrea Marosi-Kuster von der Vorarlberger Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft auf VN-Anfrage die Umsetzung der neuen Verordnung. „Speisen, die als Primärzutat Joghurt, Topfen, Milch, Spätzle-Käsemischung, Schlagobers, Sauerrahm, Berg-, Sauer- oder Räßkäse von ‚Vorarlberg Milch‘ enthalten, werden mit ‘Vlbg’ gekennzeichnet”, nennt sie ein Beispiel.
Durch die Herkunftskennzeichnung könnten Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst heimische Produkte unterstützen. „Die Herkunftskennzeichnung trägt damit zur Förderung der regionalen Wirtschaft und zum Umweltschutz bei und stärkt das Bewusstsein für Qualität und Produktionsbedingungen von Nahrungsmitteln“, merkt die KHBG-Sprecherin weiters an.
Es geht hier auch um Transportwege und das Klima.
Martin Stöckler, Geschäftsführer Ländle Gastronomie GmbH
Positiv sieht auch Martin Stöckler von der Ländle Gastronomie GmbH die Kennzeichungspflicht. „Endlich ändert sich etwas. Ich bin schon lange dafür, dass das so gemacht werden sollte.“ Die Menüs der Ländle-Gastronomie-Betriebe landen täglich im Schnitt auf 1500 bis 1800 Tellern. Unter anderem auf jenen in der Mensa der Fachhochschule und in Firmen. „Wir haben einen Regionalanteil von 57 Prozent. 90 Prozent des Fleisches stammt aus Vorarlberg“, berichtet der Geschäftsführer. Hühner- oder Putenfleisch werde auch aus dem benachbarten Allgäu in Bio-Qualität bezogen, da hierzulande nicht so viel verfügbar sei. Als Beispiel für eine Zutat aus dem Ausland nennt er Mozzarella.

Schon bisher seien bei der Ländle Gastronomie GmbH nicht nur das Herkunftsland, sondern auch Produzenten – also sprich die Bauern – ausgewiesen worden. Für Stöckler ist klar, dass Lebensmittel natürlich auch günstiger eingekauft werden könnten und es auch günstigere Angebote in der Mittagsverpflegung gibt. „Aber es geht hier auch um Transportwege und das Klima“, merkt er an. Dementsprechend hofft er auch, dass künftig vor allem auch bei der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten mehr auf Vorarlberger Betriebe gesetzt wird.

Für die Betriebe der Ländle Gastronomie GmbH ändere sich außer dem bürokratischen Mehraufwand durch die Verordnung nichts, sagt Stöckler. „Nur dass Ländle nicht als Bezeichnung gilt und nun mit Österreich oder Vorarlberg gekennzeichnet werden muss.“

Während sich auch Organisationen wie der Bauernbund dieser Tage in Aussendungen über die neue Verordnung erfreut zeigten, geht diese unter anderem den Grünen und Tierschützern noch zu wenig weit. So kritisierte beispielsweise „Vier Pfoten“, dass etwa die Gastronomie von der Verpflichtung ausgenommen ist. Ein großes Fragezeichen sehen die Tierschützer auch bei Wurst.
Außerdem könnten Kantinen statt der Ausweisung der Herkunft für jede Speise auch eine jährliche generelle Kennzeichnung durchführen, aufgeschlüsselt nach Prozenten der Herkunftsländer. Beispielsweise könnte dann einfach nur angeführt werden, dass 30 Prozent des angebotenen Fleisches aus Österreich, 40 Prozent aus EU-Ländern und 30 Prozent aus Ländern außerhalb der EU stammen würden. Damit wüssten die Konsumentinnen und Konsumenten erst recht wieder nicht, woher das Schnitzel auf ihrem Teller stammt.
Nach Ansicht der Tierschützer führt kein Weg an einer Haltungskennzeichnung, zusätzlich zur Kennzeichnung nach Herkunft, vorbei. „Auch in Österreich haben wir große Probleme in der Tierhaltung.“
Wer ist von der Verordnung erfasst?
Von der Verordnung erfasst sind alle Betreiber von Großküchen (öffentlich und privat). Beispiele dafür sind Betriebskantinen, Küchen im Gesundheitswesen, Küchen in Pensionistenheimen, Küchen in Schulen, Universitäten, Fachhochschulen usw.
Wer ist von der Verpflichtung ausgenommen?
Von der Verpflichtung ausgenommen sind Gasthäuser, Restaurants, Restaurantbetriebe von Kurhotels oder Seminarhotels. Jene Betriebe, die bisher freiwillig gekennzeichnet haben, müssen die Angaben nun auch nachweisen.
Um welche Zutaten geht es?
Es geht um Fleisch, Milchprodukte und Eiprodukte.
Was muss gekennzeichnet werden?
Gekennzeichnet werden muss jene Zutat, die in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist (zum Beispiel Milchshake, Milchreis, Käsespätzle, Eieromelett, Eierspeise etc.).
Wie müssen die Betreiberinnen und Betreiber informieren?
Informiert werden muss durch einen Aushang, einen Hinweis in der Speisekarte oder auf andere Weise in schriftlicher Form. Es ist die Angabe eines Landes, mehrerer Länder, Regionen, Bundesländer, aber auch “EU”, “Nicht-EU” oder “EU und nicht-EU” möglich.