Autoritätsverhältnis in Reha missbraucht: Neun Monate Haftstrafe für Neurologen

Vorarlberg / 26.04.2023 • 16:10 Uhr
Der beschuldigte Arzt (vorne links) wurde letztlich schuldig gesprochen, sein Autoritätsverhältnis missbraucht zu haben.<span class="copyright"> VN/Hämmerle</span>
Der beschuldigte Arzt (vorne links) wurde letztlich schuldig gesprochen, sein Autoritätsverhältnis missbraucht zu haben. VN/Hämmerle

Zwei Monate davon sind für den an Parkinson leidenden Angeklagten unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Feldkirch Am Ende wurde es auch bei Richter Martin Mitteregger persönlich, ja emotional. “Ich habe sehr viel über diesen Fall nachgedacht. Und ich empfinde Mitgefühl. Vor allem wenn ich mir vorstelle, was Sie alles verloren haben: Ihren Job, die Frau und die Gesundheit”, richtete sich der Herr Rat an den 51-jährigen Neurologen, der an einer Vorarlberger Reha-Einrichtung die Position eines Chefarztes innehatte.

Schuldig des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, neun Monate Haft, davon zwei Monate unbedingt, lautete das Urteil dennoch. Ein Spruch, der sowohl vom Verteidiger des Beschuldigten (Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde) als auch von Staatsanwalt Johannes Hartmann so nicht hingenommen wurde.

Richter Martin Hinteregger erlaubte sich am Schluss noch ein paar ganz persönliche Bemerkungen in Richtung des Beschuldigten. <span class="copyright">VN/Hartinter</span>
Richter Martin Hinteregger erlaubte sich am Schluss noch ein paar ganz persönliche Bemerkungen in Richtung des Beschuldigten. VN/Hartinter

Sofort entlassen

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 29. Juni des Vorjahres bei der Untersuchung einer 29-jährigen Patientin ohne medizinische Notwendigkeiten Handlungen im Genitalbereich der Frau vorgenommen zu haben. Ein schriftliches Geständnis gegenüber dem damaligen Partner des Opfers als auch ein mündliches Einräumen der Vorwürfe bei seinem Arbeitgeber führte zur sofortigen Entlassung des Arztes.

Später wollte sich der Neurologe an die Vorgänge nicht mehr erinnern. Er führte das auf seine Parkinson-Krankheit zurück und auch auf die Nebenwirkungen von Medikamenten, die zu einer Impulskontrollstörung einhergehend mit Erinnerungslücken geführt hätten.

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“Er konnte nicht anders”

“Beim Beschuldigten trat ein Impulskontrollverlust ein, der sich zum Zeitpunkt der grenzüberschreitenden Handlungen am Höhepunkt befand. Wenn man sagt ‘Er konnte nicht anders’, dann stimmt das. Aus meiner Sicht erfüllt dieser Umstand das Kriterium der Schuldunfähigkeit”, gab die Privatgutachterin des Beschuldigten zu Protokoll.

Eine Expertise, der weder Staatsanwalt Johannes Hartmann noch die Privatbeteiligtenverteter Rupert Manhart für die Reha-Einrichtung als auch Thomas Praxmarer für das Opfer und letztlich auch Richter Martin Mitteregger wirklich folgten. “Sie glauben einfach dem Beschuldigten und berufen sich auf Literatur. Das ist zu wenig”, meinte etwa Anwalt Praxmarer, während der Staatsanwalt ein Gerichtsgutachten forderte.

Erinnern, nicht erinnern

“Ich will die Verantwortung nicht auf einen Gutachter abwälzen”, lehnte Mitteregger diese Forderung ab, bevor er kurz danach das Urteil verkündete. Der Richter kritisierte die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Mischung von Erinnerungen und Erinnerungslücken des Beschuldigten am Tag der unliebsamen Vorfälle. “Ihre Erinnerung lässt genau dort aus, wo es zu den Übergriffen kam”, bemerkte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.