Warum Suchtexperte Reinhard Haller von Cannabisgesetzen wenig hält

Vorarlberg / 13.04.2023 • 15:35 Uhr
<p class="caption">Psychiater und Suchtexperte Reinhard Haller misst der Gesetzesinitiative zur beschränkten Zulassung von Cannabis in Deutschland keine besondere Bedeutung bei. <span class="copyright">VN/Stiplovsek</span></p><p class="caption">

Psychiater und Suchtexperte Reinhard Haller misst der Gesetzesinitiative zur beschränkten Zulassung von Cannabis in Deutschland keine besondere Bedeutung bei. VN/Stiplovsek

Deutschland erlaubt beschränkten Cannabiskonsum. “Individuelle Verantwortung kann kein Gesetz ersetzen”, sagt Haller.

Schwarzach Der hochdekorierte Psychiater, Gerichtsgutachter und Suchtexperte Reinhard Haller (71) kennt sich aus, wenn es um Suchtgift geht. Die bevorstehende beschränkte Zulassung von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Auflagen ringt ihm wenig Applaus ab. “Weil noch keine politische Maßnahme mit dem Cannabis-Problem fertig geworden ist”, argumentiert der Experte.

Wie sehen Sie die beschränkte Zulassung von Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland?

Ich sehe diesen Schritt als einen der vielen politischen Versuche, mit dem Cannabis-Problem fertig zu werden. Noch keiner dieser Versuche ist geglückt. Wie will man etwa kontrollieren, ob jemand zu Hause statt der erlaubten drei mehr Cannabispflanzen hat? Das würde ja einen Überwachungsstaat erfordern.

<p class="caption">In Deutschland soll der Konsum von Marihuana und Haschisch bald unter bestimmten Auflagen straffrei werden.                                                                                             APA/DPA/SOMMER</p>

In Deutschland soll der Konsum von Marihuana und Haschisch bald unter bestimmten Auflagen straffrei werden. APA/DPA/SOMMER

Hätte man Sie als Experten vor der Erstellung dieser Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes befragt – hätten Sie diesen zugestimmt?

Ich hätte darauf hingewiesen, dass wir es hier mit einem Problem zu tun haben, welches großteils in der individuellen Verantwortung liegt und sich nicht gesetzlich regeln lässt. Grundsätzlich möchte ich sagen, dass wir zwei Dinge trennen müssen. Zum einen darf Cannabis nicht verharmlost werden, es ist nicht ungefährlich. Zum anderen: Cannabis wird von vielen Menschen konsumiert. Und wenn zum Beispiel 40 Prozent der Jugendlichen schon damit in Berührung gekommen sind, kann man ja wohl nicht 40 Prozent aller Jugendlichen deswegen kriminalisieren. Vor dem 18. Lebensjahr sollte es jedoch keine Erlaubnis für den Konsum geben, weil der Einfluss von Cannabis für die Gehirnentwicklung eines jungen Menschen besonders schädlich ist. Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung schwierig. Jetzt befindet sich zum Beispiel Kokain auf dem Weg zu einer Volksdroge. Da stellt sich dann langsam die Frage: Was soll man zulassen, was nicht? Es wird ein Fass ohne Boden.

<p class="caption">Kokain ist auf dem Weg zu einer Volksdroge. Das meint Suchtexperte Reinhard Haller.<span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">vn</span></p>

Kokain ist auf dem Weg zu einer Volksdroge. Das meint Suchtexperte Reinhard Haller. vn

Was macht Cannabis mit jemanden, der diese Substanz konsumiert?

Es ist nicht der gelegentliche Joint, der Schäden hervorruft. Sehr wohl jedoch nehmen jene Schaden, die regelmäßig Cannabis konsumieren. Auch wenn, im Gegensatz zu Alkohol, keine Organe in Mitleidenschaft gezogen werden, sind die Symptome deutlich. Sie reichen im psychischen Bereich von Antriebslosigkeit bis zu Psychosen. Und dann gibt es ja auch noch den heute im Gegensatz zu früher viel höheren THC-Gehalt. Es ist wie wenn man jene Menge, die man früher als Bier getrunken hat, jetzt als Schnaps trinkt.

Was hat sich im Umgang mit Cannabis in Vorarlberg verändert?

Es ist die Verfügbarkeit. Cannabis hat seine marktbestimmende Stellung verloren. Ganz einfach deswegen, weil es heute alles überall erhältlich ist. Und das billiger als noch vor Jahren. Der Drogenkonsum durchdringt alle Altersklassen. Man kann ein bestimmtes Rauschmittel nicht mehr einer bestimmten Gruppe zuordnen. Auch Kokain etwa ist billiger geworden und daher einem größeren Kreis zugänglich.

Wo sollte für den Gesetzgeber die Grenze zwischen Straffreiheit und Strafverfolgung liegen?

Beim Missbrauch von Cannabis finde ich das Strafrecht unangebracht. Da sollte man verwaltungsrechtlich vorgehen. Aber nur bei Cannabis, nicht bei anderen Drogen.

Wer Hanf in großen Mengen produziert und daraus ein Geschäft macht, wird auch in Deutschland künftig gesetzlich belangt. <span class="copyright">VN/Fetz</span>
Wer Hanf in großen Mengen produziert und daraus ein Geschäft macht, wird auch in Deutschland künftig gesetzlich belangt. VN/Fetz

Es gibt immer wieder auch Vorschläge, man solle bestimmte Drogen, auch Cannabis, medizinisch verschrieben bekommen.

Das wäre eine sehr problematische Entwicklung und würde zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. Und zwar in Süchtige und Nicht-Süchtige.

Es scheint, als habe Cannabis-Konsum das Stigma des Anrüchigen und Verbotenen verloren. Stimmt das?

Ja, das stimmt. Heutzutage stört sich die Gesellschaft nicht mehr daran, wenn jemand zu bestimmten Gelegenheiten einen Joint raucht oder auch Kokain konsumiert. Aber wehe, diese Person wird süchtig. Dann folgt die gesellschaftliche Ausgrenzung auf den Fuß.