Missbrauchsprozess: Insgesamt 51 Jahre Gefängnis für sechs Beschuldigte

Die sechs Beschuldigten zu Beginn der Verhandlung im Schwurgerichtssaal in Feldkirch. vn/gs
Die Urteile gegen sechs Afghanen, die im Februar 2022 eine wehrlose Frau sexuell missbraucht haben, sind gefällt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
von Norea Ertl und Gerhard Sohm
Feldkirch Nach einem zweitägigen Prozess am Landesgericht Feldkirch sah es der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer am Freitag als erwiesen an, dass sechs afghanische Asylanten im Vorjahr in einer Wohngemeinschaft in Bludenz eine 45-jährige Frau sexuell missbraucht haben. Die sechs Angeklagten sind erhielten Haftstrafen im Ausmaß von sieben Jahren (in zwei Fällen), 7,5 Jahren, 8 Jahren, 9 Jahren und 12,5 Jahren. Die Verteidiger baten um Bedenkzeit.
Wie die VN berichteten, war die obdachlose und schwer alkoholisierte Deutsche im Februar der Einladung eines der Täter gefolgt, in einer Wohnung übernachten zu können. Dort hatten sich dann insgesamt sechs afghanische Migranten an ihr vergangen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.
Kontradiktorische Einvernahme
Beim Prozess, der am Mittwoch begann, zeigten sich die Beschuldigten allesamt nicht geständig (die VN berichteten). Einige der Angeklagten gaben an, gar nicht mit der Frau sexuell verkehrt zu haben. Andere wiederum betonten, alles habe im Einvernehmen stattgefunden. In ihren Einvernahmen am ersten Verhandlungstag hatten mehrere Angeklagte betont, die Frau habe sich während ihres mehrtägigen Aufenthalts im Flüchtlingsheim stets “in normalem Zustand” befunden.
Dem widersprach ein aus Wien zugeschalteter Zeuge, der im Februar 2022 ebenfalls in dem Heim in Bludenz gewohnt hatte. Die Frau sei “voll betrunken” gewesen, sagte er – so stark, dass sie kaum reden oder sich auf ihren Beinen halten konnte. Der Erst- und der Drittangeklagte gaben an, täglich – gemeinsam mit anderen Personen – mehrere Flaschen Schnaps zu konsumieren.
Die Verhandlung wurde am Freitag mit der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers per Zoom-Call fortgesetzt. Dabei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.

Zurechnungsfähig
Am Nachmittag trug Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten vor. Darin bescheinigte er den drei von ihm untersuchten Männern zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit. Alle drei waren nach eigenen Angaben alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss, zwei hätten ein leichtes „mentales Handicap“, so Haller.
Dass die Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten, wurde durch ein entsprechendes gerichtsmedizinisches Gutachten untermauert. Die Ausführungen von Expertin Petra Hatzer-Grubwieser, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen.
Anschließend betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag, dass das Beweisverfahren die eindeutige Schuld der Angeklagten ergeben habe.
In ihren Plädoyers wiesen die sechs Verfahrenshelfer der Angeklagten den Tatvorwurf im Namen ihrer Mandanten zurück. In fünf Fällen wurde für einen Freispruch plädiert, in einem Fall für ein mildes Urteil.
Um 18.55 Uhr hatte der Schöffensenat seine Beratung beendet. Er fällte über alle sechs Angeklagten den Schuldspruch im Sinne der Anklage (Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs). Die Verteidiger baten um Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
