Wofür zwei Diebe einen Schlauch benötigten

Junge Männer besserten ihre triste finanzielle Lage auf besondere Weise auf.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ist jung, unbescholten und mit einem Verdienst von bis zu 5000 Franken in der Schweiz wohlverdienend. Und dennoch stiftete der 24-jährige Unterländer seinen drei Jahre jüngeren unvermögenden Freund, der noch bei seinen Eltern wohnt, zu nächtlichen Diebestouren an.
Die Beute des Duos war die Tankfüllung mehrerer Lkw zweier Firmen im Unterland. Die beiden Männer öffneten die Tankstöpsel, pumpten mit einem Schlauch etliche Liter Diesel ab und füllten den Treibstoff in die mitgebrachten Kanister.

Zehn Behälter pro Nacht
Bis zu insgesamt zehn Behälter wurden dabei von den Dieseldieben gefüllt. Pro Coup gab das etwa rund 200 Liter. Und das in mehreren Nächten. Bei insgesamt 17 Zugriffen. Bis eine Überwachungskamera dem Spuk ein Ende machte. Die beiden Tatverdächtigen gingen in die Falle. Die geschädigten Firmen sprachen von einem Gesamtwert von 5448 Euro, der ihnen durch den abhanden gekommenen Treibstoff entstanden war.
“Viele Rechnungen angesammelt”
Wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt, zeigen sich der 24-jährige Erstangeklagte und der 21-jährige Zweitbeschuldigte vor Gericht grundsätzlich geständig. Ersterer trägt die Hauptschuld. Weil er der Initiator war. Auf die Frage von Richter Martin Mitteregger, weshalb er sich trotz seines guten Verdienstes zu den Taten hinreißen ließ, entgegnet er: „Ich hatte Schwierigkeiten beim Militär und wohnte danach eine Zeit lang bei meinen Eltern. Da haben sich viele Rechnungen angesammelt. Ich befand mich in einer schwierigen finanziellen Situation. Und das ist auch heute noch so.“

Den Großteil verkauft
Etwa 95 Prozent des gestohlenen Diesels habe er verkauft, gesteht der 24-Jährige. Und zwar für einen Euro statt des regulären Preises von zwei. Der Zweitangeklagte war der Meinung, sein Kumpel hätte mit dem Diesel nur sein eigenes Fahrzeug befüllt. „Denn wir sind mit seinem Auto in der Freizeit ständig hin und her gefahren, von einem Tankstellenshop zum anderen.“ Er, der zweitbeschuldigte 21-Jährige, hätte nur aus einem Grund mitgemacht: „Ich habe einige Freunde verloren, nachdem sie mir ihr wahres Gesicht gezeigt hatten. Ihn aber wollte ich nicht verlieren . . . “
Beide Angeklagten bestreiten allerdings die großen Mengen Diesel, die sie abgezapft haben sollen. Ein Zeuge der geschädigten Firmen aber erklärt vor Gericht: „Unsere Lkw werden jeden Abend vollgetankt. So haben die Fahrer am nächsten Morgen bemerkt, wie viel Liter fehlten . . .“
“Nie mehr tun wir sowas!”
Der Erstangeklagte wird im Sinne des Strafantrags schuldig gesprochen. Bei ihm kommt die Gewerbsmäßigkeit dazu, weil er den Großteil des Treibstoffs verkauft hatte. Der 24-Jährige wird zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 30 Euro (9000 Euro) verurteilt. Der Zweitangeklagte kommt mit einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1680 Euro davon. Beide Verurteilten geloben für die Zukunft Besserung: „Nie mehr tun wir sowas!“