KI im Klassenzimmer: “Schule kann sich vor technologischem Fortschritt nicht verschließen”

Die digitale Revolution hält mit ChatGPT auch im Klassenzimmer Einzug. Wie Lehrer und Schüler am BG Feldkirch-Rebberggasse die Künstliche Intelligenz einsetzen und wie die rechtliche Lage dazu aussieht.
Feldkirch, Bregenz Der derzeit viel diskutierte ChatGPT ist ein Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung: Erstmals erlebt die breite Öffentlichkeit, wozu künstliche Intelligenz (KI) fähig ist und wohl jeder macht sich Gedanken darüber, welche Rolle sie im eigenen Alltag und im Beruf einnehmen wird. Der Chatbot erstellt auf Basis großer Datenmengen Texte, insbesondere die vor wenigen Tagen vorgestellte vierte Version des Unternehmens OpenAI besticht dabei durch eine verblüffend hohe sprachliche Qualität. Auch vor den heimischen Schulen macht die KI keinen Halt. So sorgte die Meldung, dass ChatGPT in einem Test der Landesschülervertretung Niederösterreich große Teile der letztjährigen Zentralmatura positiv bestanden hat, für Aufsehen.

Am Bundesgymnasium Feldkirch-Rebberggasse kommt die KI bereits zum Einsatz. Für Philipp Varga ist klar, dass sowohl Lehrpersonen als auch Schülerinnen und Schüler von der Software profitieren können. Vorausgesetzt, sie wird richtig eingesetzt, betont der Lehrer für Englisch und Digitale Kompetenz. “Schülerinnen und Schüler können es als Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben einsetzen. Wichtig ist aber zu vermitteln, dass es ein Werkzeug ist und die Kompetenz, sich selbst Gedanken zu machen, unersetzlich bleibt”, erklärt Varga.

Unterricht neu denken
Jugendliche haben die Möglichkeit, ChatGPT als Editing-Tool zu verwenden, als kreative Unterstützung oder als Hilfestellung beim Verfassen von Texten. “Lehrpersonen können profitieren, indem sie es als Korrekturhilfestellung, für das Erstellen von Aufgaben oder Zusammenfassungen nutzen. Richtig eingesetzt können Arbeitsprozesse optimiert und Zeit gespart werden”, sagt Varga, der sich seit November vergangenen Jahres mit dem Programm beschäftigt und es im Unterricht zum Einsatz bringt. Allerdings müssen Lehrpersonen aufgrund von ChatGPT Unterricht neu denken, etwa wie künftig Aufgaben gestaltet sein sollen.

Lehrer Andreas Schwab hat die Möglichkeiten und Grenzen KI-basierter Chatanwendungen mit seinen Klassen im Ethikunterricht zum Thema gemacht. “Die Schule kann sich vor technologischen Fortschritten nicht verschließen. Vor allem weil sie nahezu jeden Lebensbereich betreffen”, ist der Lehrer überzeugt. Gleichzeitig birgt die KI auch Risiken. “Wichtig ist, auch diese mit den Schülerinnen und Schülern zu thematisieren”, erklärt der Ethiklehrer. Was KI nicht kann, ist alles, wofür es Empathie, Kreativität und zwischenmenschliche Interaktion braucht, sind sich beide Lehrer einig.

Betrug und Plagiat?
Es gibt im Bildungsbereich aber auch Bedenken, dass KI für Betrug oder zum Plagiat verwendet werden könnte. Außerdem werden bei ChatGPT von sich aus keine Quellen genannt, was es schwierig machen kann, Informationen zu prüfen. An vielen Universitäten und Schulen ist die Verwendung bei Prüfungen und Abschlussarbeiten schon jetzt verboten. “Die Herausforderung für Lehrpersonen besteht darin, zu erkennen, wo die KI eingesetzt worden ist”, sagt Varga. Diese Aufgabe können Programme übernehmen, die ebenfalls auf künstlicher Intelligenz beruhen. Am Gymnasium in Feldkirch kommt dabei etwa das Programm GPTZero – ebenfalls eine KI – zum Einsatz.

Die rechtliche Lage
Doch wie sieht die rechtliche Situation aus? Das Bildungsministerium hat zu dem Thema jüngst ein Grundsatzpapier veröffentlicht, das für die Bildungsdirektionen und die Schulen als Ausgangspunkt dient. Statt eines vorschnellen Verbots muss man sich zunächst mit den Grundlagen und Potenzialen beschäftigen und ein allgemeines Bewusstsein für diese neue Technologie schaffen, heißt es vonseiten der Vorarlberger Bildungsdirektion. KI könne den Wissenserwerb, das Lernen und Lehren unterstützen. Denkbar sei, dass mündliche Leistungen und Präsentationen wichtiger werden. Ebenso müssen in diesem Zusammenhang Themen wie Quellenkritik, Datenschutz, aber auch vorgetäuschte Leistung mit den Schülerinnen und Schüler diskutiert werden, heißt es auf VN-Anfrage. Rechtlich sei jedenfalls bereits geregelt, dass vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind.
Umfrage unter Schülern: Verwendest du ChatGPT?


ChatGPT in der SChule
Ratgeber auf der Seite des IKT-Sicherheitsportals zum Thema ChatGPT in der Schule:
www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/ChatGPT-in-der-Schule-wie-damit-umgehen.html
Information vom Bildungsministerium:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/ki.html