Gegen die familienfeindliche Ladenschlussverordnung

Vorarlberg / 06.03.2023 • 18:20 Uhr
An die 450 Teilnehmer zählte der Protestmarsch zum Landhaus, welches damals im Hauptgebäude der Hypo Bank Vorarlberg angesiedelt<span class="copyright"></span> war.
An die 450 Teilnehmer zählte der Protestmarsch zum Landhaus, welches damals im Hauptgebäude der Hypo Bank Vorarlberg angesiedelt war.

Die Geschichte des Landes in Bildern: Protestmarsch der Handelsangestellten am 3. Mai 1973.

Bregenz 1973 waren von den rund 5000 Vorarlberger Handelsangestellten etwa 700 gewerkschaftlich organisiert. 450 von ihnen marschierten am 3. Mai zur Übergabe einer Resolution zum Vorarlberger Landhaus.

Treffpunkt war das Gösser in der Anton-Schneider-Straße.
Treffpunkt war das Gösser in der Anton-Schneider-Straße.
Dort wurden auch die Plakate verteilt.
Dort wurden auch die Plakate verteilt.

Die Argumente der Protestierenden richteten sich gegen die längeren Öffnungszeiten am Freitag, den Wegfall der Mittags- sowie der Samstags-Nachmittagssperre.

Die Demonstranten wählten den Weg über den Leutbühel Richtung Montfortstraße.
Die Demonstranten wählten den Weg über den Leutbühel Richtung Montfortstraße.
Im Schilderwald waren Aussagen wie „Sind Vorarlbergs Handesangestelle Menschen zweiter Klasse?“ zu lesen.
Im Schilderwald waren Aussagen wie „Sind Vorarlbergs Handesangestelle Menschen zweiter Klasse?“ zu lesen.

Unter diesem Zwang haben laut den Demonstrierenden die Familienleben der Handelsangestellten und die Möglichkeit der Freizeitgestaltung zu leiden.

Landesstatthalter Dr. Ratz wurde eine Resolution überreicht.
Landesstatthalter Dr. Ratz wurde eine Resolution überreicht.
<span class="copyright">Oskar Spang, Stadtarchiv Bregenz; Helmut Klapper, Vorarlberger Landesbibliothek; www.vorarlberg.at/volare</span>
Oskar Spang, Stadtarchiv Bregenz; Helmut Klapper, Vorarlberger Landesbibliothek; www.vorarlberg.at/volare

Arbeiterkammerpräsident Jäger bezeichnete die Aktion gegenüber den Vorarlberger Nachrichten als Erfolg: „Die Demonstration war notwendig, um einmal zu zeigen, dass die Forderung nach Änderung der Ladenschlussbestimmung nicht nur Angelegenheit einiger Funktionäre ist, sondern die Forderung der Handelsangestellten.“