“Heizkostenzuschuss plus” soll bis zu 60.000 Vorarlberger Haushalte entlasten

Unterstützung in Höhe von 330 Euro kann ab nächster Woche in den Gemeindeämtern beantragt werden.
Bregenz Der sogenannte “Heizkostenzuschuss plus” wurde schon länger angekündigt. Am Dienstag haben die Mitglieder der Landesregierung nun die zusätzliche Unterstützung in Höhe von 330 Euro fixiert. Bis zu 60.000 Vorarlberger Haushalte sind für die Förderung anspruchsberechtigt, wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) am Dienstag im Anschluss an die Regierungssitzung erläuterten. Mit dem Zuschuss sollen auch die untere Mittelschicht im Land erreicht und Teuerung sowie gestiegene Energiekosten abgefedert werden können.

Bereits im Herbst war der Heizkostenzuschuss für diesen Winter seitens des Landes von 270 auf 330 Euro erhöht worden. Zudem wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Mit der Förderung soll dafür gesorgt werden, dass auch in einkommensschwächeren Haushalten niemand frieren muss.
Alleinerziehenden-Haushalte sollen erreicht werden
Rund 15.000 Vorarlberger Haushalte beziehungsweise 23 Prozent mehr Haushalte als noch im vorangegangenen Winter konnten heuer erreicht werden, erklärte Soziallandesrätin Wiesflecker. Nun soll es in einem nächsten Schritt mit dem “Heizkostenzuschuss plus” im Frühjahr auch Unterstützung “bis in die tiefe Mittelschicht” geben. Sprich, die Einkommensgrenzen beziehungsweise der Kreis der Bezugsberechtigten werden nun noch einmal ausgeweitet. “Wir erreichen damit in etwa 40 Prozent der Haushalte und alle Alleinerziehenden”, erklärte die Soziallandesrätin.
Für einen Einpersonen-Haushalt liegt die Grenze des Netto-Monatseinkommens bei 1860 Euro, für zwei Personen bei 2790 Euro, für drei Personen bei 3226 Euro (siehe Factbox). Im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes wird bei Mehrpersonenhaushalten nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden. Sonderzahlungen, Pflegegeld oder Familienbeihilfe werden nicht zum Einkommen gezählt.
Heizkostenzuschuss Plus
Monatliche Netto-Einkommensgrenzen
1 Person: 1860 Euro
2 Personen: 2790 Euro
3 Personen: 3226 Euro
4 Personen: 3648 Euro
5 Personen: 4070 Euro
6 Personen: 4492 Euro
7 Personen: 4914 Euro
jede weitere Person: + 422 Euro
Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) werden nicht zum Einkommen gezählt. Anträge können zwischen 6. März und 31. Mai 2023 gestellt werden.
Finanziert wird die Förderung durch einen Zweckzuschuss des Bundes in Höhe von rund 20 Millionen Euro zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten, wie Wallner erklärte. “Alle, die bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, bekommen nun noch einmal 330 Euro”, erläuterte der Landeshauptmann die Abwicklung, welche möglichst unkompliziert und zeitnah erfolgen soll. Diese Haushalte müssen kein Formular mehr ausfüllen. Alle weiteren Bezugsberechtigten haben die Möglichkeit, über die jeweiligen Gemeinden in den Wohnorten zwischen 6. März und 31. Mai 2023 einen Antrag zu stellen.
Was die Maßnahmen des Landes gegen die Teuerung angeht, so nannte Waller nicht nur den landeseigenen Heizkostenzuschuss sondern auch die Erhöhung der Wohnbeihilfe oder die Ausweitung des Familienzuschusses als Verbesserungen. “Diese Maßnahmen sollen nachhaltig sein und werden weitergeführt”, versprach der Landeshauptmann.