Vorarlberger Dorfarzt in der Schweiz zu Haftstrafe verurteilt

Vorarlberg / 14.12.2022 • 05:20 Uhr
Vorarlberger Dorfarzt in der Schweiz zu Haftstrafe verurteilt

Gewerbsmäßiger Betrug, mehrfache Tätlichkeiten: Bundesgericht in Lausanne bestätigt Urteil gegen Mediziner, der heute in Vorarlberger Tourismusgemeinde tätig ist.

Schwarzach Im Bregenzerwälder Tourismusort hat der 49-jährige Wahlarzt erst kürzlich wieder seine Praxis bezogen. Die Wintersaison ist erst wenige Tage alt. Jetzt hat der Mediziner Post aus seiner früheren Wirkungsstätte, der Schweiz, erhalten. Das Bundesgericht in Lausanne weist darin die Beschwerde des Arztes ab, bestätigt damit ein früheres Urteil. Er wird zu einer neunmonatigen, bedingten Haftstrafe und einer Geldbusse in Höhe von 18.000 Franken verdonnert. Der Fall beschäftigt nun auch die Österreichische Ärztekammer, die den Sachverhalt prüfen will.

Vorarlberger Dorfarzt in der Schweiz zu Haftstrafe verurteilt
Bericht in der Berner Zeitung (BZ) vom 8. Dezember 2022.

Die Causa um den Dorfarzt macht seit Jahren Schlagzeilen. Die VN berichteten erstmals im August 2019 über den Fall. Der Deutsche war zu dieser Zeit erst wenige Monate in Damüls als Wahlarzt tätig. Er hatte sich in der gut 300 Einwohner zählenden Kleingemeinde bestens integriert, wie es damals aus dem Gemeindeamt hieß, als ihn seine Vergangenheit einholte. Weil der Mann weiterhin Patienten behandelte, obwohl ihm der Kanton Bern die Bewilligung entzogen hatte, wurde er damals von einem Gericht verurteilt. Es folgte der Weg durch die Instanzen bis zum Schweizer Höchstgericht.

Vorarlberger Dorfarzt in der Schweiz zu Haftstrafe verurteilt
Die VN berichteten seit 2019 mehrfach über die Ärzte-Causa in Damüls.

Schweizer Medien gingen wenig zimperlich mit dem Mediziner um. “Das schwarze Schaf im weißen Kittel” (Berner Zeitung), “Schwindel-Arzt abgetaucht” (Blick), titelten namhafte Publikationen. Der Arzt selbst gab den VN ein großes Interview, wollte seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen. Er erzählte eine Geschichte von unglücklichen Umständen und Behördenwillkür. Sich selbst sah der Mediziner in der Opferrolle.

Der Damülser Dorfarzt, der den VN im August 2019 ein Interview gab, aber nicht namentlich in der Zeitung genannt werden wollte, beteuerte stets seine Unschuld. <span class="copyright">VN/Lerch</span>
Der Damülser Dorfarzt, der den VN im August 2019 ein Interview gab, aber nicht namentlich in der Zeitung genannt werden wollte, beteuerte stets seine Unschuld. VN/Lerch

Eine ganz andere Geschichte beschreibt die Staatsanwaltschaft. Es geht um Leistungen, die zu Unrecht an Krankenkassen verrechnet wurden. Im Strafregister fand das als gewerbsmäßiger Betrug und Dokumentenfälschung Niederschlag. Die Berner Gesundheitsbehörden hatten dem Arzt daraufhin die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen und die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Später wurde die Praxis behördlich versiegelt und danach geräumt. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Haftstrafe. Die Schweizer Gerichte folgten schließlich den Argumenten der Anklage. Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil vom 16. November dieses Jahres den “gewerbsmäßigen Betrug”, “gewerbsmäßigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage” und “mehrfache Tätlichkeiten”.

Konsequenzen in Österreich unklar

Unklar ist, was das Schweizer Urteil für den Dorfarzt in seiner neuen Heimat bedeutet. Der Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer hatte dem Deutschen die Vertrauenswürdigkeit bescheinigt, die ihm den für die Berufsausübung erforderlichen Weg in die Ärzteliste ebnete. Man werde aber ein Auge auf ihn werfen und gegebenenfalls die Vertrauenswürdigkeit neuerlich prüfen, hieß es dazu im August 2019. Gestern ließ die Ärztekammer in Wien auf VN-Anfrage wissen, dass der Sachverhalt geprüft werde. Darüber hinaus könnten zu Verfahren keine Auskunft gegeben werden.

Vorarlberger Dorfarzt in der Schweiz zu Haftstrafe verurteilt
Bürgermeister Stefan Bischof: “Für uns ist die Reaktion der Ärztekammer ausschlaggebend.”

Stefan Bischof, Bürgermeister von Damüls, hat von den VN vom Urteil des Bundesgerichts in Lausanne erfahren. Allgemein sei man zufrieden mit der Arbeit des Wahlarztes. “Soweit sind uns keine Beschwerden bekannt”, sagt der Ortschef. Es gelte jetzt jedenfalls abzuwarten, was die Ärztekammer unternehme. “Für uns ist das jedenfalls ausschlaggebend”, so Bischof.