Mordfall Janine G.: Deshalb zieht sich die Anklage so lange hin

Vorarlberg / 03.11.2022 • 16:50 Uhr
<p class="caption">Im März wurde Janine G. in einem Entwässerungsgraben in der Nähe der Diskothek Sender im Lustenauer Ried gefunden. <span class="copyright">Hartinger</span></p>

Im März wurde Janine G. in einem Entwässerungsgraben in der Nähe der Diskothek Sender im Lustenauer Ried gefunden. Hartinger

Tatverdächtiger sitzt in der Justizanstalt Feldkirch. Doch die Zeit der Untersuchungshaft ist befristet.

Feldkirch Am 5. März dieses Jahres wurde im Lustenauer Ried die Leiche der 30-jährigen Dornbirnerin Janine G. gefunden. Schon kurz danach war klar, dass die Frau einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Nur eine Woche später befanden sich ein 19-jähriger Lustenauer und ein 25-jähriger unsteter Vorarlberger als dringend  Tatverdächtige in Untersuchungshaft in Feldkirch.

Aus der U-Haft entlassen

Der jüngere der beiden wurde zwei Monate später aus der U-Haft entlassen, weil ihm keine unmittelbare Beteiligung an dem Gewaltverbrechen nachgewiesen werden konnte. Seither konzentrieren sich die Ermittlungen auf den 25-Jährigen. Doch der machte von Beginn an von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch und schwieg monatelang. Das machte die Erhebungen der Kriminalisten in dem Fall nicht leichter. Dass der U-Häftling Anfang August sein Schweigen zwar brach, dabei aber kein Geständnis ablieferte, schon gar nicht.

Justizanstalt Feldkirch: Hier harrt der Tatverdächtige noch der Anklage. <span class="copyright">symbol/paulitsch</span>
Justizanstalt Feldkirch: Hier harrt der Tatverdächtige noch der Anklage. symbol/paulitsch

Zeitlicher Spielraum

Doch damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben kann, sind stichhaltige Beweise nötig. Was bisher vorliegt, scheint der Feldkircher Staatsanwaltschaft noch nicht zu genügen. Jedenfalls bestätigte deren Sprecher Heinz Rusch den VN, dass bisher noch keine Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben worden ist.

Doch wie lange hat die Anklagebehörde dafür überhaupt noch Zeit? Denn grundsätzlich gilt nach der Verhängung der U-Haft eine Frist von sechs Monaten bis zur Anklageerhebung. Gibt es nach einem halben Jahr keine Anklage, ist das Verfahren hinfällig und der Beschuldigte frei. Der Tatverdächtige im Mordfall Janine G. befindet sich jedoch bereits den neunten Monat im Gewahrsam der Justiz in Feldkirch.

Möglichkeit der Fristverlängerung

Strafrichter und Gerichtssprecher Martin Mitteregger klärt auf: „Liegt der Verdacht eines Verbrechens vor, das, wie in diesem Fall, mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, kann die Untersuchungshaft auf eine Dauer von zwei Jahren verlängert werden.“ Sollte es innerhalb dieser Frist immer noch nicht zu einer Anklage kommen, muss der U-Häftling laut Mitteregger zwingend entlassen werden.

Richter Martin Mitteregger: "Untersuchungshaft kann auf eine Dauer von zwei Jahren verlängert werden.<span class="copyright"> VN/HB</span>"
Richter Martin Mitteregger: "Untersuchungshaft kann auf eine Dauer von zwei Jahren verlängert werden. VN/HB"

Doch das dürfte beim Tatverdächtigen im vorliegenden Gewaltverbrechen wohl kaum der Fall sein. Drohe das Zeitkorsett dennoch zu eng zu werden, würde man wohl noch rechtzeitig „irgendeine Anklage erheben, deren Strafandrohung die Dauer der U-Haft verhältnismäßig rechtfertigen würde“, sagt Mitteregger und erinnert dabei an einen ähnlichen Fall, der am Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde: Jener des brutalen Mordes in Frastanz im Jahr 2015.

Ein Indizienfall?

Ein Gewaltverbrechen, das Parallelen zum Mordfall „Janine G.“ aufweist, ereignete sich im Jahr 2015 in Frastanz. Damals wurde eine 23-jährige schwangere Frau in ihrem Schlafzimmer von ihrem Lebensgefährten erwürgt.

Auch der Frastanzer Fall stellte die Ermittler vor schwierige Aufgaben. Auch hier gab es bis zum Schluss kein Geständnis des Tatverdächtigen. Zudem keine direkten Beweise gegen den Verdächtigen vom Tatort, da er im Zimmer einen Brand gelegt hatte. Der Mord wurde zu einem Indizienfall. Doch schlussendlich genügte die durch akribische Ermittlungen erwachsene Beweislast. 21 Monate nach der Tat wurde schließlich von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, unter anderem wegen Mordes. Das Geschworenengericht verhängte über den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.