Was der erste Sonderlandtag in der Geschichte Vorarlbergs bringt

Im Landtag pocht die Opposition auf erweiterte Prüfrechte für den Rechnungshof.
Bregenz Wenn es ein Viertel der Abgeordneten verlangt, muss der Landtag einberufen werden. So gibt es die Landesverfassung vor. Und das passiert heute, Montag, zum ersten Mal in der Geschichte Vorarlbergs. Auf Wunsch der Opposition wird ein Antrag zu erweiterten Prüfrechten für den Landesrechnungshof behandelt. Der Antrag für die Sitzung wurde Anfang April eingebracht, wegen der damals bekannt gewordenen Steuerprüfung beim Wirtschaftsbund und der daraus resultierenden Diskussion über verdeckte Parteispenden an die ÖVP.
Debatten gehen weiter
Mittlerweile hat die „Causa Wirtschaftsbund“ bekanntermaßen noch einmal an Fahrt aufgenommen. Spätestens seit Vorwürfe eines führenden Wirtschaftstreibenden in einer eidesstattlichen Erklärung bekannt wurden, die VN berichteten, ist auch ein Untersuchungsausschuss im Land wieder ein Thema. Demnach habe Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) persönlich um Inserate geworben und dafür Unterstützungen der öffentlichen Seite in Aussicht gestellt.
Bevor es aber dazu kommt, will die Opposition den Verlauf der Sitzung und den Aufklärungswillen seitens der Regierung abwarten. Die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau, Manuela Auer, erklärte auf VN-Anfrage: „Die Landtagssitzung am Montag wird zeigen, ob ein Untersuchungsausschuss notwendig sein wird, um Licht in die Machenschaften der ÖVP zu bringen.“ Zuvor hatte sie erklärt, dass Wallner Möglichkeiten zu transparenten Einblicken ignoriert habe.
Einen U-Ausschuss ebenso nicht ausschließen möchten die Klubobleute Sabine Scheffknecht (Neos) und Christof Bitschi (FPÖ), wenngleich sie betonen, dass mit dem Ausschuss im Bund ebenso Aufklärungsarbeit geleistet werden könne. Und die Regierungsparteien? Eva Hammerer (Grüne) sieht in einer Untersuchung auf Landesebene eine Ergänzung zum U-Ausschuss im Nationalrat, während Roland Frühstück (ÖVP) knapp festhält, dass die Einsetzung eines U-Ausschusses sowieso ein Minderheitenrecht sei.
Noch kein Misstrauensantrag
In der Sitzung hätte neben dem Antrag über den Landesrechnungshof. die Opposition fordert eine Regierungsvorlage für umfassende Prüfrechte und drei weitere Vollzeit-Prüfstellen. auch ein Misstrauensantrag gegen Landeshauptmann Markus Wallner Thema sein sollen. Dies verhinderte aber die Geschäftsordnung, wonach ein Antrag 24 Stunden vor der Sitzung allen Abgeordneten zugegangen sein muss. Das ist nicht passiert, also wird frühestens bei der Sitzung im Mai darüber abgestimmt.
Der Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer äußerte sich auf VN-Anfrage zur Causa und hielt fest, dass man zwischen der steuerlichen Sache und der Parteienfinanzierung unterscheiden müsse. Wallner sei als ÖVP-Chef der logische Reibebaum für Kritik: „Aber es ist nicht in Ordnung, ihn jetzt nicht einfach zum Buhmann für alles zu stempeln.” Und der Landeshauptmann selbst sagte im VN-Interview vergangene Woche, dass er den Eindruck habe, im Sonderlandtag gehe es darum, gewisse Abrechnungen vorzunehmen: “Was soll davon wirklich erwartet werden können?”




