Tresore im Alten Rhein versenkt

Vorarlberg / 22.03.2022 • 20:00 Uhr
Tresore im Alten Rhein versenkt
Der Erstangeklagte zeigte sich weitgehend geständig. Eckert

Unbedingte Geldstrafen über zwei recht planlose Einbrecher verhängt.

feldkirch Im vergangenen Oktober fuhren die beiden am Landesgericht Feldkirch Angeklagten im Alter von 20 Jahren zu einer Fußacher Wohnung, wo sie angeblich gesehen hatten, dass zwei Bekannte einiges an Marihuana gelagert hatten. Während der eine unten beim Auto, direkt unter einer Überwachungskamera, wartete, stieg sein Kumpel über die Terrasse in den ersten Stock ein. Der Erstangeklagte, ein 20-jähriger Lehrling, durchsuchte die Wohnung und warf schlussendlich zwei Möbeltresore aus dem Fenster. „Er warf sie auf den Komposthaufen, ich lud sie in mein Auto ein“, gibt der Zweitbeschuldigte zu. Die Beute waren knapp 600 Gramm Marihuana und ein bisschen Bargeld.

Dealer bestehlen

Der Plan des Erstangeklagten war, einen Dealer zu bestehlen. Denn, so seine Vermutung, dieser würde wohl kaum anzeigen, dass ihm Gras gestohlen wurde. Doch die beiden Wohnungsbesitzer gaben sehr wohl an, dass sie bestohlen wurden. Allerdings beschrieben sie ihre Beute mit 500 Euro Bargeld, drei Silberketten im Wert von 300 Euro und einer Stange Zigaretten. Ein Drogendepot in ihrer Wohnung verneinten sie. Die Schilderungen der beiden Angeklagten gehen diametral auseinander. Der Zweitbeschuldigte gibt an, er habe nur geholfen, ein paar Sachen seines Kumpels abzuholen, von einem kriminellen Hintergrund habe er keine Ahnung gehabt. Dass sein Freund zwei Tresore aus dem Fenster warf, sei ihm nicht seltsam vorgekommen. „Er kann doch mit seinen Sachen machen, was er will“, so seine Antwort.

Mit DNA verraten

Laut dem Erstangeklagte, der weitgehend geständig ist, fuhren die beiden Männer auf den Höchster Hundesportplatz, wo sie die Beute aufteilten. Anschließend versenkten sie die zwei Tresore im Alten Rhein. Der Zweitangeklagte wäscht seine Hände in Unschuld, nichts von all dem sei wahr. Dabei ist er auf dem Überwachungsvideo zu sehen, wie er eine Zeugin ablenkt. Verraten hat sich vor allem der Erstangeklagte, der sich beim Eindrücken der Balkontür verletzte und überall Blutspuren hinterließ. Als Vorbestrafter war die DNA rasch abgeglichen. Als Strafe wurden 3600 Euro Geldstrafe plus 2000 Euro Verfall für das gestohlene Marihuana über den Erstangeklagten sowie 1440 Euro Strafe über den Zweitangeklagten verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.