Fahrraddieb am Bezirksgericht: „War nur zu faul zum Laufen“

Vorarlberg / 17.03.2022 • 08:00 Uhr
Fahrraddieb am Bezirksgericht: „War nur zu faul zum Laufen“
Der Angeklagte hatte sich an einem Tag gleich dreier fremder Fahrräder bedient. symbol/hartinger

Unterländer ließ Wurstaufstrich, Salamibaguettes und Fahrräder mitgehen: 960 Euro Geldstrafe.

Bregenz Der 36-jährige Beschuldigte ist kein Unbekannter am Bezirksgericht Bregenz. Auf die Frage von Richter Christian Röthlin, ob ihm denn die Anzahl seiner Verurteilungen bekannt sei, erwidert der Angeklagte recht salopp: „Ja da waren ein paar alte und auch neuere Geschichten . . .“.

Der Richter erinnert ihn daraufhin an bereits sechs Eintragungen im Vorstrafenregister. Und heute ist der Tag, an dem die siebte Eintragung folgen sollte. Einmal mehr wegen Diebstahls.

In flagranti

1,29 Euro stand auf dem Preisetikett des Wurstaufstrichs in einem Bregenzer Markt. Kein niederschmetternder Betrag also, dennoch zu hoch für den Teilzeitarbeiter. Also steckte er die Dose ein und wurde in flagranti vom Ladendetektiv erwischt.

„Voll komisch ist das“

Die Folgen erscheinen dem Beschuldigten noch heute absurd, denn: „Ich kenne den Security seit 20 Jahren. Der hat sicher keine Polizei gerufen. Voll komisch ist das!“

Die Anklage hat noch mehr gegen den 36-Jährigen im Köcher. Sie wirft ihm weiters den Diebstahl eines Salamibaguettes und einer Cola-Dose vor. Und außerdem habe der Mann innerhalb eines Tages gleich drei Fahrräder gestohlen.

Bezüglich dieses Vorwurfs zeigt sich der Beschuldige überraschend geständig, auch wenn er die Umstände zu bagatellisieren versucht: „Natürlich, das war ein Fehler und das tut man nicht. Aber die Fahrräder waren nicht versperrt, und ich war halt einfach nur zu faul zum Laufen.“ Im Übrigen hätte er eines der Fahrräder am nächsten Tag wieder dort abgestellt, wo er es sich „ausgeliehen“ hätte.

Jahresticket „gefunden“

Dann wäre da noch der Diebstahl einer „Maximo Karte“, dem Jahresticket fürs Zugfahren. Auch hier relativiert der 36-Jährige seine grundsätzlich doch ganz und gar nicht diebische Gesinnung: „Ich habe die Karte gefunden. Eigentlich wollte ich sie ja abgeben, doch – ich kam leider nicht mehr dazu . . .“

Wie auch immer, da ist nichts, was im Zweifel für den Angeklagten sprechen könnte. Richter Röthlin verurteilt ihn wegen des Vergehens des Diebstahls zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze a‘ vier Euro). Doch Schuldspruch und Urteil empören den 36-Jährigen scheinbar in keiner Weise. Ohne Wenn und Aber nimmt er die richterliche Entscheidung an und geht fröhlich seiner Wege.