Gericht: Schulschwänzer auf Prügeltour

14-Jähriger verletzte auf Spielplatz andere Jugendliche und handelte sich damit eine Vorstrafe ein.
feldkirch Der Jugendliche ist gerade mal vierzehneinhalb Jahre alt, als er wegen der Vorwürfe der gefährlichen Drohung, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung am Landesgericht Feldkirch auf der Anklagebank sitzt und deshalb auch verurteilt wird. Von seinen Eltern ist niemand mitgekommen.
Immer wieder auffällig
Sein Verteidiger regt eine Diversion, also eine außergerichtliche Lösung ohne Vorstrafe an. Doch zu seiner Überraschung muss der Anwalt bei der Verhandlung feststellen, dass es nicht das erste Mal ist, dass der Jugendliche zumindest bei der Polizei unangenehm aufgefallen war. Wieder laufen neue Ermittlungen gegen den jungen Angeklagten, es ist noch etwas im Busch.
Beim aktuellen Prozess geht es um einen Vorfall im Frühling vergangenen Jahres. Der Schüler, der nicht allzu viel von der Schule hält und dort nur sporadisch auftaucht, ist beim Prozess gut gelaunt. Immer wieder grinst er unter der Maske und kugelt sich fast vor Lachen, während seine einstigen Opfer aussagen.
„Chef“ am Spielplatz
Offenbar markiert der Teenager auf dem Rankweiler Spielplatz gerne den Chef. Er provoziert und greift andere grundlos an. Auch wenn sich die Buben inzwischen zum Teil wieder versöhnt haben, damals drohte der 14-Jährige einem von ihnen: „Ich komme mit ein paar Kollegen wieder und dann schlagen wir dich zusammen“.
Einem anderen 14-Jährigen zog er den Pullover über den Kopf, schlug und trat ihn anschließend. Die Brille des Gleichaltrigen ging kaputt. Einem weiteren 15-jährigen Jugendlichen verpasste er ebenfalls einen Faustschlag ins Gesicht.
Ein elfjähriger Junge gab vor der Polizei ursprünglich an, vom Angeklagten mit einem Messer bedroht worden zu sein, vor Gericht spricht er von einer Glasscherbe. Der Bub macht einen eingeschüchterten Eindruck, doch seine Aussagen sind zu widersprüchlich, weshalb in diesem Punkt ein Freispruch für den Beschuldigten ergeht. Die anderen Opfer hingegen machen einen glaubwürdigen Eindruck. Richterin Sabrina Tagwercher glaubt ihnen.
Die Uhr tickt
Der junge Angeklagte wird verurteilt und bekommt somit seine erste Vorstrafe. Bei der Strafbemessung, die noch im untersten Bereich angesiedelt ist, werden 480 Euro Geldstrafe verhängt, 240 davon muss der 14-Jährige bezahlen, der Rest wird auf Bewährung ausgesprochen. Die Richterin empfiehlt dem Jugendlichen, sich zukünftig zusammenzureißen. Anderenfalls stehe ihm eine Zukunft im Gefängnis bevor. Ob dies sein letzter Termin bei Gericht war, wird man sehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.