Gericht: Jugendliche durch Nacktfotos zum Beischlaf genötigt

Vorarlberger wegen geschlechtlicher Nötigung zu achtzehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Feldkirch Bis zum Tag seiner Verhandlung galt der 30-jährige Büroangestellte als unbescholten, kein Wässerchen trübte sein Vorstrafenregister. Das sollte sich nun abrupt ändern.
Denn da war die Anzeige einer zwölf Jahre jüngeren Frau, die ihn vor Gericht brachte. Es ging um das Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung durch den Beschuldigten, dessen Opfer sie im Zeitraum von September 2018 bis Ende 2019 geworden war.
Zwang mit Chats
Im Alter von 26 Jahren hatte der Vorarlberger die damals 14-Jährige über Instagramm kennengelernt. Im Laufe der Zeit wurden die Chats immer „delikater“. Denn laut Anklage der Staatsanwaltschaft kam es zum gegenseitigen Austausch von Nacktfotos auf digitalem Wege. Bis der Mann schließlich – vorsichtig ausgedrückt – energischer mit seinen sexuellen Ansprüchen gegenüber der Jugendlichen wurde. So bestand er darauf, dass die Minderjährige ihn zuhause besuche. Ansonsten werde er die Nacktfotos ausdrucken und sie in die Briefkästen ihrer Eltern und Verwandten werfen.
Eingeschüchtert
Dadurch zwanghaft eingeschüchtert, kam das Mädchen der Aufforderung nach und traf sich mit dem Angeklagten in seiner Wohnung. Und das nicht nur einmal. Laut der späteren Aussage der Jugendlichen soll es nicht weniger als 30 Mal zum Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gekommen sein.
Vor dem Vorsitzenden Richter des Schöffensenats, Thomas Wallnöfer, zeigt sich der nunmehr 30-Jährige nur bezüglich der Nötigung über die sozialen Medien geständig. Ja, er habe dem Mädchen tatsächlich gedroht, die Nacktfotos weiterzugeben, sollte sie ein persönliches Treffen mit ihm verweigern. Dass es jedoch zu einer geschlechtlichen Nötigung, also zu einem unfreiwilligen Geschlechtsverkehr, seitens der Jugendlichen gekommen sei, streitet er ab.
Kontradiktorische Einvernahme
Im Gerichtssaal wird nun die junge Frau als geschädigte Zeugin einvernommen, und zwar über Video auf kontradiktorischem Wege und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Aussagen der Frau führen für den Schöffensenat schließlich zu eindeutigen Beweisergebnissen und zur Verurteilung des 30-Jährigen im Sinne der Anklage.
Zumindest das Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung kann dem Mann in zwei Fällen nachgewiesen werden. Richter Wallnöfer verkündet das Urteil: Achtzehn Monate Freiheitsstrafe, sechs Monate davon unbedingt, der Rest auf Bewährung. Der Verurteilte erbittet sich über seinen Anwalt drei Tage Bedenkzeit.