Fall Soner Ö.: Entscheidung zur Amtshaftungsklage gefallen

Soner Ö. wurde im Frühjahr 2020 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er sitzt sie in der Justizanstalt Stein ab. VN/Hartinger
Erste Instanz hat entschieden. Nun ist das Oberlandesgericht an der Reihe.
Schwarzach „So tragisch sich dieser Fall auch darstellt …“, beginnt der letzte Satz des 28 Seiten langen Urteils, „ … ist doch aufgrund der dargelegten rechtlichen Gründe eine Haftung der beteiligten Bundesorgane im Zusammenhang mit dem Mord an Alexander A. zu verneinen.“ Mit diesen Worten stellt das Zivillandesgericht in Wien fest, dass die Republik nicht für den Tod von Alexander A., dem Opfer von Soner Ö., haften muss. Stefan Denifl, Anwalt der Opferfamilie, kündigt weitere Schritte an.
Der 6. Februar 2019 ist strafrechtlich aufgearbeitet. An diesem Tag tötete Soner Ö. den Leiter der Sozialabteilung in Dornbirn mit mehreren Messerstichen. Er wurde rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt in der Justizanstalt Stein in Krems. Die Gründe für die Amtshaftungsklage liegen in der Zeit davor.
Lange Vorgeschichte
Zehn Jahre vor der Tat musste Soner Ö. wegen zahlreicher Vorstrafen sein Geburtsland Österreich verlassen. Der türkische Staatsbürger wurde abgeschoben. Einen Monat später kehrte er zurück und suchte um Asyl an. Im September 2009 wurde ein unbefristetes Aufenthaltsverbot ausgesprochen, am 6. April 2010 reiste er freiwillig aus. Am 6. Jänner 2019 stellte Soner Ö. erneut einen Asylantrag in Österreich. Er gab an, an der Seite der kurdischen Miliz YPG drei türkische Soldaten getötet zu haben. Seine Vorstrafen waren auch bekannt. Dennoch wurde keine Untersuchungshaft verhängt. Stattdessen durfte er nach Vorarlberg, um bei seiner Familie zu wohnen. Die zuständige Mitarbeiterin der Landesverwaltung protestierte mehrfach. Als Soner Ö. zum ersten Mal die Sozialabteilung aufsuchte und Alexander A. traf, meldete sich auch das spätere Opfer selbst bei der zuständigen Abteilung und beschwerte sich. Alexander A. war früher Fremdenpolizist und an der Abschiebung beteiligt. Trotz der Warnungen wurde nichts unternommen.
Keine U-Haft möglich?
Ist die Republik deshalb mitverantwortlich für den Tod von Alexander A.? Seine Hinterbliebenen sind überzeugt: „Ja!“ Deshalb muss die Republik haften. Das Wiener Landesgericht sieht es anders: Die Klage wird aus mehreren Gründen abgewiesen. Ein Beispiel: Die Entscheidung, keine U-Haft zu verhängen, sei richtig gewesen. Es lag schlicht keine Anzeige vor. Auch alle anderen Beschwerdegründe wurden abgewiesen, vor allem jener bezüglich des Asylantrags. Das Asyl- und Fremdenrecht sei nicht dazu da, einzelne Personen zu schützen. Sowohl das Zivilgesetz als auch das Fremdenpolizeigesetz ziele, was die öffentliche Sicherheit betrifft, auf die Allgemeinheit ab.
Nächste Instanz
Auch bei anderen aktuellen Amtshaftungsklagen, wie jene zur Pandemieverbreitung in Ischgl, entschied das Landesgericht so. Nun ist die nächste Instanz an der Reihe. Stefan Denifl hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien berufen. Er argumentiert, dass das spätere Opfer in dieser Sache selbst Kontakt mit dem Innenministerium aufgenommen hat. Außerdem sei Alexander A. als Fremdenpolizist in die Sache involviert gewesen. Er sei also direkt Betroffener im Verfahren, womit die Amtshaftung gegeben sei. Dass Soner Ö. die Tötungen im Bürgerkrieg gestanden hat, reiche zudem für eine Untersuchungshaft aus. „Deshalb sind wir jetzt vor das Oberlandesgericht gezogen“, erläutert Denifl. Sollte auch das OLG ablehnen, bleibt der Weg vor den Verfassungsgerichtshof. VN-mip