Aus dem Gericht: Lokführer ins Gesäß getreten

Vier Monate bedingte Haft für 16-Jährige, die sich im Alkoholrausch nicht im Zaum halten konnte.
feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass die junge Frau auf der Anklagebank sitzt. Vor ein paar Monaten musste sich die 16-Jährige schon einmal vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. „Wie soll es nun mit Ihnen weitergehen? Sie sind noch so jung und schon das zweite Mal hier“, äußert sich Staatsanwalt Heinz Rusch ihr gegenüber. Der Angeklagten werden neben der versuchten Nötigung und dem Widerstand gegen die Staatsgewalt noch weitere Vergehen wie die teils schwere Körperverletzung, Beleidung sowie der tätliche Angriff auf eine Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt vorgeworfen.
Reumütig und geständig
Die 16-Jährige bestreitet keinen der gegen sie geltend gemachten Vorwürfe und zeigt sich reumütig. Sie stellt aber auch klar, dass sie bei drei von vier Vorfällen so stark alkoholisiert gewesen sei, dass sie sich teilweise gar nicht mehr daran erinnern könne. Demnach wisse sie nichts davon, Ende April dieses Jahres am Götzner Bahnhof einen Mann bedroht zu haben, ihn umzubringen, wenn dieser sich nicht „verpissen“ würde. Schuld an der Erinnerungslücke sei eine Flasche Whisky gewesen, die sie zuvor mit ihrem Freund trank. Ebenfalls nicht erinnern kann sie sich an die Verletzungen, die sie zwei Polizisten während einer Festnahme zufügte, sowie die wüsten Beleidigungen, die sie ihnen an den Kopf warf. Die beiden Beamten erlitten blutende Wunden, als sich die Jugendlich mit Kratzen und Beißen gegen die Verhaftung wehrte.
Im Zug ausgerastet
Gewalttätig wurde sie auch gegenüber einem ÖBB-Lokführer, als dieser sie wegen einer Streiterei mit einem Dritten zur Rede stellen wollte. Sie verpasste ihm einen Fußtritt ins Gesäß. Auch daran könne sie sich aufgrund des vielen Alkohols, den sie vor der Tat konsumiert hatte, nicht erinnern. „Das Trinken werde ich in Zukunft sein lassen“, versichert die Angeklagte Richter Richard Gschwentner. Nüchtern war die 16-Jährige einzig und allein bei der Gewalttat gegen ihren Nachbarn. Diesem verpasste sie ein „Veilchen“, weil er zwei Tage zuvor ihre Mutter mit einem Messer bedroht habe. Die Mutter der Angeklagten brachte den Vorfall zur Anzeige.
Bevor das Urteil ausgesprochen wird, entschuldigt sich die junge Beschuldigte bei den Opfern. Auch dem Richter, der sie mahnt, sich künftig zurückzuhalten, versichert sie: „Sowas wird nicht mehr vorkommen.“ Die dreieinhalb Wochen, die sie in Untersuchungshaft verbringen musste, seien ihr eine Lehre gewesen. Die Angeklagte wird neben diversen Schmerzensgeldzahlungen, die sie leisten muss, zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Die Bewährungsfrist erstreckt sich auf drei Jahre. VN-LAF