Prozess Tierquälerei: Katze tagelang angebunden

23-jähriger Vorarlberger zu 9000 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann als Angeklagter wegen Tierquälerei vor Richter Richard Gschwenter am Landesgericht Feldkirch sitzt. Im März 2019 ging es ebenfalls um eine Katze, die in Lustenau mit einem Strick derart angebunden worden war, dass sich das Tier nie selbst aus der misslichen Lage hätte befreien können. Damals gab derselbe Beschuldigte zu Protokoll, dass er nachts auf der Heimfahrt mit dem Rad ein Wimmern gehört und deshalb nachgesehen habe, woher die Laute kamen und dann die angebundene Katze entdeckte.
„Angemault“
Als er gerade dabei gewesen sei, den Strick aufzuknoten, sei er von den Haus- und Katzenbesitzern „angemault“ worden. Die hätten ihn für den Tierquäler gehalten, dabei habe er das Tier nur befreien wollen.
Aber: „Es gab bereits damals etliche Zufälle, angebliche Missverständnisse und sonstige seltsame Umstände, aber ich habe Sie damals freigesprochen“, sagt Richter Richard Gschwenter. Nun ist aber ein ganz ähnlicher Fall aus demselben Tatzeitraum, nämlich Sommer 2018, auf dem Schreibtisch des Richters gelandet. Und dieses Mal gibt es Spuren.
Strick sichergestellt
„Und noch etwas fällt auf. Nachdem Sie aus Lustenau fortgezogen waren, gingen die Fälle von Tierquälerei deutlich zurück“, führt der Richter weiter aus. Beim gegenständlichen Fall war wieder eine Katze an einem Strick festgebunden worden, dieses Mal in einem Holzschuppen. Die Besitzerin suchte sie mehrere Tage, ehe sie ihren Vierbeiner fand. Durch Zufall fand man Spuren, die zu dieser Causa passten. Wegen eines Suchtmittelverdachtes gab es beim Angeklagten eine Hausdurchsuchung. Man fand per Zufall genau denselben Strick wie jenen, mit dem die Katze angebunden war. „Das sind handelsübliche Stricke“, rechtfertigt sich der junge Mann, der in der Schweiz als Liftangestellter gut verdient.
Doch an dem Strick fand man etliche Katzenhaare. Das kann sich der junge Mann nur so erklären, dass sich eine von ihm aufgenommene Katze ihre Haare daran abgestreift hatte. Einen DNA-Abgleich der Haare konnte man nicht mehr vornehmen, weil die Katze inzwischen verstorben war. Zwischen Hausdurchsuchung und Tat waren Jahre verstrichen.
„Ich war das nicht“
Der Richter spricht den Mann schuldig. „Da waren zu viele Zufälle, die sich ausgerechnet bei Ihnen häuften“, sagt er. „Ich akzeptiere alles und bezahle auch die 3000 Euro Strafe. Für mich zählt nur, dass ich weiß, dass ich das nicht war und nie ein Tier quälen würde“, erklärt der Verurteilte höflich und eloquent. Neben den 3000 Euro werden noch weitere 6000 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.