Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Saumselig

Vorarlberg / 23.11.2021 • 09:30 Uhr

Wenn man nur lange genug zugewartet hat, scheint manchmal ein Problem wie von selbst gegenstandslos geworden zu sein. Damit hat die Politik in bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie natürlich nicht spekuliert, aber saumselig zugewartet hat sie zuletzt schon sehr lange – wie man heute weiß: viel zu lange. Bemerkenswert ist, dass eine allgemeine Impfpflicht erst im Februar kommen soll. Wenn man einrechnet, dass die Wirksamkeit der Impfung erst zeitversetzt eintritt, wird sie für die besonders kritische Winterzeit wohl zu spät kommen. Aber vielleicht wird damit spekuliert, dass sich die Lage über die Jahreswende beruhigt und man auf die umstrittene Einführung letztlich dann doch verzichten kann.

„Die Impfpflicht wird für die Winterzeit wohl zu spät kommen.“

Das Zuwarten wird damit begründet, dass die Ausarbeitung eines solches Gesetz (offenkundig mangels Vorarbeiten) eben seine Zeit brauche und es m Parlament ausführlich beraten werden müsse. Allerdings haben die Regierungsparteien auch schon in gesundheitlich weniger dramatischen Situationen ein ganz anderes Tempo zustande gebracht. Und bei einem weiteren komplexen Thema, nämlich der Freigabe der Sterbehilfe, würde man sich wirklich ausreichend Zeit für parlamentarische Beratungen wünschen. Da gehen die Regierungsparteien aber ganz anders vor.

Vor einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die Strafbarkeit der Mithilfe an einer Selbsttötung mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 aufgehoben. Dabei hat er festgestellt, dass die freie Selbstbestimmung durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werde und der Gesetzgeber daher Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorzusehen habe. Für die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes hat sich die Bundesregierung bis 23. Oktober, also mehr als zehn Monate, Zeit gelassen, dafür dann aber die übliche Begutachtungsfrist von sechs Wochen um die Hälfte verkürzt, was angesichts der vielschichtigen Problematik von vielen zur Stellungnahme Eingeladenen als Zumutung angesehen wurde.

Wenn man nun berücksichtigt, dass für eine Regierungsvorlage zahlreiche Hinweise auf Mängel des Gesetzesentwurfes und offene Fragen berücksichtigt werden sollten, steht für eine ausführliche Diskussion im Nationalrat nur mehr kurze Zeit zur Verfügung. Dazu kommt, dass verschiedentlich auch gefordert wird, die weitere Unzulässigkeit einer Tötung auf Verlangen verfassungsrechtlich abzusichern. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich über diese Frage lediglich aus formalen Gründen nicht entschieden und sie inhaltlich offengelassen. Das nun notwendige Tempo bei der parlamentarischen Beratung eines gesellschaftspolitisch so wichtigen Themas steht in einem krassen Missverhältnis zur bisherigen Saumseligkeit.

Jürgen Weiss

juergen.weiss@vn.at

Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.