Betriebe und die 3G-Regel am Arbeitsplatz

Vorarlberg / 04.11.2021 • 03:45 Uhr
Betriebe und die 3G-Regel am Arbeitsplatz
Seit 1. November muss ein 3G-Nachweis an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. APA/HELMUT FOHRINGER

Maskenpflicht bei Kundenkontakt wird unterschiedlich gehandhabt.

Schwarzach Seit Anfang November muss bei Arbeitsplätzen in ganz Österreich entweder ein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat mitgeführt werden. Ob Einzelhandel oder Banken: bei Kundenkontakt wird vor allem die Maskenpflicht ganz unterschiedlich gehandhabt.  Bis 14. November gilt eine Übergangfrist: wird in dieser Phase kein 3G-Nachweis erbracht, muss stattdessen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Übergangsfrist gilt aber nicht an Orten, an denen Gesundheitsdienstleitungen erbracht weren.

„Bei uns gilt die 3G-Regel schon seit einigen Wochen, deshalb war das für uns keine Umstellung mehr“, erzählt Sabine Nigsch, Hypo Vorarlberg. Kontrolliert wird das in der Bank durch die direkten Vorgesetzten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schalterhalle werden aber auch weiterhin bei Kundenkontakt die FFP2-Maske tragen. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht, wie Alexander Kappaurer, Geschäftsführer Sutterlütty und Obmann des Lebensmittelhandels in der WKV, festhält. Deshalb tragen auch die Angestellten des Einzelhandels keine Masken mehr, die jeweilige Marktleitung überprüft die 3G-Nachweise mittels Stichprobenkontrollen.

Ausnahmen für kurze Treffen

Ausnahmen gibt es lediglich für Arbeitnehmer, die in ihrem Berufsalltag höchstens zwei physische Kontakte im Freien bis zu 15 Minuten haben. Das sind zum Beispiel Berufskraftfahrer, die allein in der Fahrerkabine sitzen und deren Kontakt sich auf höchstens kurze Kontakte im Rahmen der Übergabe von Dokumenten beschränkt.

Beim Vorarlberger Verkehrsverbund wird weiterhin die Meinung vertreten, dass bei nahem Kundenkontakt, also zum Beispiel für Busfahrer und Fahrscheinkontrolleure, eine FFP2-Maske getragen werden muss. Bereits Anfang des Jahres gab es ein Angebot für alle Mitarbeiter, sich impfen zu lassen, teilt die Sprecherin des Verkehrsverbundes, Astrid Felsner, mit.

Das Sozialministerium bestätigt auf VN-Anfrage, dass die Maskenpflichtbefreiung nach 3G-Nachweis für alle gilt, sei es im Einzelhandel oder in Banken.

Kontrollen können teuer werden

Kontrollen werden durch die zuständigen Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften durchgeführt, die jederzeit in die Betriebe kommen dürfen. Kann dann kein Nachweis vorgelegt werden, wird es teuer: Für den Arbeitnehmer fallen Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro und für den Arbeitgeber bis zu 3600 Euro an. Sollte jemand zu Schaden kommen, zum Beispiel aufgrund eines Clusters, können Arbeitgeber auch dafür haftbar gemacht werden.

Martin Draxler ist Geschäftsführer der Martins 24 Stunden Betreuung in Dornbirn. Wenn Pflegekräfte aus dem Ausland nach Österreich kommen, kontrolliert er bereits seit Beginn der Pandemie, ob ein Nachweis vorhanden ist. Wenn die Pflegekräfte jedoch einer Familie zugeteilt wurden, obliegt es den Familienmitgliedern, die Einhaltung der 3G-Pflicht zu überprüfen. „Wenn die Pflegekräfte Hilfe bei der Buchung eines Impftermins benötigen, helfe ich ihnen dabei gerne“, hält Draxler fest.