Ärger um das Kinderbetreuungsgesetz

Die Opposition im Landtag ist über den aktuellen Stand verärgert.
Bregenz Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sollte eigentlich schon fertig sein. Zumindest lautete der Wunsch der zuständigen Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink, das Gesetz im Herbst beschließen zu können, damit es im Schuljahr 2022/2023 wirkt. Der Wunsch ging nicht in Erfüllung. Noch immer verhandeln Land und Gemeinden über das Gesetz (die VN berichteten). Ein Vorschlag soll bereits auf dem Tisch liegen; den die Opposition offenbar nicht kennt. SPÖ und Neos beschweren sich jedenfalls.
SPÖ-Abgeordnete Manuela Auer betont: „Die Landesstatthalterin hat vor drei Wochen versprochen, allen Landtagsfraktionen den überarbeiteten Gesetzesentwurf zukommen zu lassen. Das ist immer noch nicht passiert.“ Auch Gespräche mit den Oppositionsparteien seien bisher nicht geführt worden, geschweige denn eine Arbeitsgruppe mit allen betroffenen Institutionen eingesetzt worden, fährt Auer fort. „Stattdessen teilt uns die Landesrätin über die Medien mit, dass das Gesetz so gut wie fertig sei. Die Grünen sekundieren und behaupten, es sei ein gutes Gesetz.“ Ohne Einbindung der Betroffenen könne es aber gar nicht fertig sein. Auer ergänzt: „Nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den betroffenen Institutionen gibt es über diese Vorgehensweise enorme Verärgerung.“ Sie fordert Mitsprache beim Gesetz.
Neos-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser spricht sogar von vier verlorenen Jahren für Vorarlbergs Familien. Er sei schockiert über die weitere Verzögerung. „Dass Schöbi-Fink laut eigenen Angaben immer noch ‚guten Mutes‘ ist, grenzt an Provokation. Seit Monaten warten wir darauf, dass die Abstimmungen endlich wieder Fahrt aufnehmen, die Landesregierung ins Tun kommt und Ergebnisse liefert.“ Stattdessen habe er aus den VN erfahren müssen, wie es um das Gesetz steht. „Dass die Landesregierung seit dem Beschluss im November 2018 kein Gesetz vorlegen kann, ist ein Armutszeugnis.“ Er hofft, dass es rasch fertig wird, damit sich das Kindergartenjahr 2022/2023 doch noch ausgeht. Denn: „Wenn wir unsere Potenziale am Arbeitsmarkt heben wollen, müssen wir endlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen.“
Wie die VN berichteten, dreht sich die Verhandlung vor allem um den Begriff „Versorgungsauftrag“. Die Gemeinden sehen darin keinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab zwei Jahren, Teile der Landesregierung hingegen schon. Außerdem soll eine Übergangsfrist gewährleistet werden. Wie die aussieht, ist noch nicht ganz klar. Das Gesetz soll zudem Kinderbetreuung und Schülerbetreuung flexibler gestalten und gemeindeübergreifende Betreuungsmöglichkeiten schaffen.