3G im Parlament

Der Parlamentsklub der SPÖ hat verlauten lassen, sich an die nunmehr für praktisch alle Arbeitnehmer eingeführte 3G-Regel (nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen an ihrem Arbeitsplatz erscheinen) zu halten. Das tun dem Vernehmen nach auch die anderen Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ. Diese freiwillige Selbstverpflichtung ist erfreulich. „Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung“ wie es im maßgeblichen Rechtstext lautet, sind nämlich von den Corona-Restriktionen ausgenommen. Also ausgerechnet das Parlament, das vor wenigen Tagen mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ eilig eine gesetzliche Grundlage für „3G am Arbeitsplatz“ beschlossen hat, müsste sich selbst nicht an die Vorgaben halten, die den Menschen in diesem Land gemacht werden?
„Es wird behauptet, dass etwas existiert, aber wer seinen eigenen Augen (oder besser: seinem Verstand) traut, der sieht nichts.“
Begründet wird diese seltsame „Privilegierung“ von Politikern offenbar mit dem freien Mandat, aus dem sich ergeben soll, dass niemand an der Ausübung seines vom Volk übertragenen Abgeordnetenmandats gehindert werden darf.
Diese Argumentation überzeugt nicht. Es ist wie mit des Kaisers neuen Kleidern: Es wird behauptet, dass etwas existiert, aber wer seinen eigenen Augen (oder besser: seinem Verstand) traut, der sieht nichts. Warum sollte nicht eine Beschränkung, mit der alle anderen arbeitenden Menschen leben müssen, auch für die Abgeordneten gelten? Welches Hindernis bedeutet die Verpflichtung eines nichtgeimpften Abgeordneten, sich testen lassen zu müssen, für die Ausübung seiner politischen Tätigkeit im Parlament? Oder anders gefragt: Müsste man einen Abgeordneten, der an einer hochansteckenden Tuberkulose leidet, in das Parlament eintreten lassen und dürfte ihn nicht wie jeden anderen solcherart Erkrankten durch behördliche Verfügung in ein Spital einweisen? Und was, wenn ein Abgeordneter nackt erschiene? Müsste man ihn an seinem Sitz Platz nehmen lassen, weil ja niemand an der Ausübung eines Mandats gehindert werden darf?
Die Beispiele zeigen, wie absurd der Gedanke ist, dass die Mitglieder der Legislative von den Corona-Restriktionen ausgenommen werden müssten. Es wäre daher schon längst an der Zeit, die Ausnahmeregelung zu beseitigen und eine Klarstellung in der Geschäftsordnung des Nationalrats vorzunehmen, dass die für die Allgemeinheit geltenden Beschränkungen auch von den Abgeordneten einzuhalten sind.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.