3G am Arbeitsplatz: Droht ohne Nachweis die Kündigung?

Seit 1. November gilt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab sofort beachten?
Was gilt ab wann?
Die 3G-Regel gilt seit 1. November 2021 am Arbeitsplatz in ganz Österreich. Das bedeutet, dass ein Nachweis für geimpft, genesen oder getestet erbracht werden muss. Da ab 8. November die Stufe 2 des Corona-Plan gilt, sind dann keine Antigentests mit Selbstabnahme (sogenannte Wohnzimmertests) mehr gültig. Bis 14. November gilt eine Übergangfrist: Kann in dieser Phase kein 3G-Nachweis erbracht werden, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Achtung: die Übergangsfrist gilt nicht an Orten, an denen Gesundheitsdienstleitungen erbracht werden.
Gibt es Ausnahmen von der 3G-Pflicht?
Die 3G-Nachweispflicht gilt nicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund des Berufsbildes höchstens zwei physische Kontakte im Freien bis zu 15 Minuten pro Tag haben. Das sind zum Beispiel Berufskraftfahrer, die allein in der Fahrerkabine sitzen und deren Kontakt sich auf höchstens zwei kurze Kontakte im Rahmen der Übergabe von Dokumenten beschränkt. Auch im Homeoffice muss kein 3G-Nachweis erbracht werden.
Wie laufen die 3G-Kontrollen ab?
Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Wer genau das kontrolliert ist dem Arbeitgeber überlassen: das kann durch die Führungskraft oder durch Kontrollen am Eingang erfolgen. Auch die Gesundheitsbehörden der Bezirkshauptmannschaften dürfen in den Betrieben kontrollieren.
Wie müssen Arbeitnehmer die 3G-Bestätigung nachweisen?
Alle Nachweise gelten: ausgedruckte Test- und Impfbestätigungen, Grüner Pass am Handy oder der händische Impfpass, für Genesene das Genesungszertifikat. Wichtig ist, den Nachweis immer mit sich mitzuführen, bei einer Kontrolle muss die Bestätigung vor Ort erbracht werden können.
Was passiert, wenn der 3G-Nachweis bei einer Kontrolle fehlt?
Das ist ein Verwaltungsstrafdelikt und die Höchststrafe für den Arbeitnehmer beträgt 500 Euro.
Welche Konsequenzen gibt es für den Arbeitgeber, wenn er die Kontrollen nicht durchführt?
Arbeitgeber sind verpflichtet Strichproben zu machen. Bei einer Kontrolle durch eine Behörde oder wenn jemand zu Schaden kommt (zum Beispiel aufgrund eines Clusters), kann der Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 3.600 Euro belangt werden.
Darf der Arbeitgeber die 3G-Daten speichern?
Der Arbeitgeber darf die 3G-Daten zur Ausübung seines Kontrollrechtes erfragen, laut der aktuellen Maßnahmenverordnung jedoch nicht speichern. Die getroffene Maßnahme selbst kann aber zum Zwecke des Nachweises dokumentiert werden.
Droht ohne 3G-Nachweis die Kündigung?
Bislang gab es noch keinen Fall, der zu einer Kündigung geführt hat, aber es ist nicht auszuschließen.
Wer bezahlt die Tests?
Derzeit sind die Tests nach wie vor in ganz Österreich flächendeckend verfügbar und kostenfrei. Sollte der Bund ein Ende dieser Maßnahmen beschließen, liegt die Verantwortung für die Erbringung eines Tests beim Einzelnen.
Ist das Testen während der Arbeitszeit möglich?
Die Vorlage eines negativen Tests ist Voraussetzung für den Einlass in den Betrieb, daher ist ein Test außerhalb der Arbeitszeiten vorzunehmen. Die Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer Treuepflicht angehalten, sich rechtzeitig um ein Testergebnis zu kümmern.
Können Ungeimpfte dauerhaft ins Home Office wechseln?
Homeoffice ist grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. Aber mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können aufgrund ihrer Tätigkeit nicht dauerhaft im Homeoffice verbleiben.
Was passiert, wenn Arbeitnehmer sich weigern, die 3G-Regel zu befolgen?
Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer, die ohne einen 3G-Nachweis angetroffen werden, nach Hause schicken. Ist kein Homeoffice vereinbart, droht in der Zeit bis zum Nachweis von 3G ein Lohn- bzw. Gehaltsentgang.