Am Arbeitsplatz gilt nun 3G: Das sagen Vorarlberger Unternehmer

Nach der Übergangsfrist dürften strengere Vorgaben gelten.
Von Magdalena Raos und Mirijam Haller (VN)
Wien Seit 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wer Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen kann, muss einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen Test mit sich führen. Noch gilt eine 14-tägige Übergangsfrist. Personen ohne 3G-Nachweis können bis einschließlich 14. November durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Arbeitgeber prüfen die Einhaltung stichprobenartig. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer von bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro. Ein Rundruf unter Vorarlberger Unternehmen zeigt, dass die neuen Regeln unter den Befragten mehrheitlich gut angenommen werden.
Aus der 3G-Regel dürfte aber bald schon eine 2,5G-Regel werden. Bei mehr als 400 Covid-Patienten auf den Intensivstationen sieht die Phase drei des Fünf-Stufenplans der Bundesregierung vor, dass neben einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung nur noch PCR-Test als Nachweis akzeptiert werden. Antigentests verlieren ihre Gültigkeit. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatte zuletzt in Aussicht gestellt, dass dies nach der Übergangsfrist auch am Arbeitsort gilt.





