Erst die Tochter, dann die Mutter verurteilt

Mädchen wegen Einbruchsdiebstahl schuldig gesprochen, Mutter wegen falscher Beweisaussage.
Feldkirch Die „Anlasstat“ war ein Einbruchsdiebstahl in einen Zigarettenautomaten. Vorgenommen von zwei Teenagern, zwei Brüdern. Das Werkzeug lieferte eine junge Bekannte. Die Jugendlichen versuchten den Automaten mit einer Spitzhacke, also einem Gartenwerkzeug aufzubekommen. Das Mädel wie auch die zwei Buben mussten vor Gericht. Zwar stritt die junge Dame ihre Hilfsdienste ab, die zwei Komplizen belasteten sie allerdings. Somit wurde auch die Unterländerin wegen des Einbruchsdiebstahls mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Nun tritt allerdings die Mutter als Beschützerin auf den Plan. „Mutterliebe hat ihre Grenzen und zwar dann, wenn man mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät“, bringt es Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder auf den Punkt.
Hundertprozent unschuldig
Die 45-jährige Mutter sieht das ganz anders. Die sechsfach Vorbestrafte bleibt dabei. „Wir haben keine solche Spitzhacke, so etwas besitzen wir nicht“, versucht sie ihre Tochter zu entlasten. Der zweite Punkt, bei dem das Gericht stutzig wurde, war, dass die Frau versuchte, die Mutter der zwei Burschen zu beeinflussen. Die Mutter der beiden männlichen Ganoven sollten nämlich vor Gericht lügen und aussagen, dass die junge Diebin mit dem ganzen Coup überhaupt nichts zu tun gehabt hätte. „Sie ist zu mir gekommen und sagte, dass meine Buben eh viel zu jung seien, um zur Verantwortung gezogen zu werden. Dass sie ihre Tochter deshalb da rauslassen sollen, es würde ihre ganze Ausbildung gefährden“, erinnert sich die Mutter der zwei männlichen Diebe vor Gericht. „Das ist alles eine Lüge, ich bin hundertprozentig unschuldig“, kontert die andere Mutter.
Fehlurteil
„Das mit meiner Tochter war ein Fehlurteil“, beharrt die Angeklagte. Nie habe sie erwähnt, dass die Tochter Angst vor dem „Knast“ habe. Sie sei eine gute Mutter und habe sich sogar auch zeitweise intensiv um die fremden Buben gekümmert, sie sogar bei sich wohnen lassen. Dass beide Mütter Probleme mit ihrem Nachwuchs haben, ist deutlich, doch die 45-Jährige muss nun wegen falscher Beweisaussage und versuchter Bestimmung zur falschen Beweisaussage die Verantwortung übernehmen. Sie wird zu vier Monaten auf Bewährung plus 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.