Verfahren am Arlberg in nächster Runde

Vorarlberg / 28.10.2021 • 20:00 Uhr
Verfahren am Arlberg in nächster Runde
Die Flutlichtmasten wurden per Helikopter aufgestellt, nun wird es langsam weiß. Lech bereitet alles für den Weltcup vor. VN/Sams

Strafbescheide in der Causa Flexenarena sind nicht der letzte Akt.

Bregenz, Lech In zwei Wochen ist es soweit: Am 13. und 14. November macht der Skiweltcup zum zweiten Mal mit zwei Parallelrennen in Lech Station. Die Vorarlberger Behörden beschäftigen sich jedoch noch mit der Veranstaltung vor einem Jahr. Der Bau der Flexenarena war in einigen Punkten rechtswidrig. Wie die VN berichteten, stellte die Bezirkshauptmannschaft (BH) Bludenz mehrere Strafbescheide aus. Damit ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen.

Denn nicht alle beugen sich der Entscheidung. Wie das Landesverwaltungsgericht auf VN-Anfrage bestätigt, liegen die ersten Beschwerden vor.

Noch fehlt der Schnee. Allerdings wird bereits ein Depot angelegt, wie Rennleiter Philipp Zangerl kürzlich in den VN erläuterte. Das Depot aus dem Vorjahr ist einer der Gründe für die Strafbescheide. Deshalb ist man nun besonders vorsichtig. Zangerl betonte: “Alles streng nach den gesetzlichen Auflagen. Man will sich nach der Flut an Verstößen aus dem Vorjahr in der Flexenarena nichts mehr zuschulden kommen lassen.” Rund zehn Beschuldigte in ebensovielen Verfahren hatte die BH Bludenz abzuarbeiten. Für die Verstöße im Vorjahr sind Strafen mit einem Gesamtbetrag von über 60.000 Euro zusammengekommen. Der höchste Strafbescheid macht laut VN-Informationen über 10.000 Euro aus. Nicht alle geben sich damit ab. Gegen drei Strafbescheide wurde mittlerweile Berufung eingelegt, bestätigt Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichts. Die Belangten haben vier Wochen Zeit, um Beschwerde einzulegen. Es könnten also noch weitere folgen.

Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde aktiv, weil die Flexenarena damals unter Zeitdruck ohne notwendige Bescheide errichtet wurde. Fast immer geht es um Verstöße gegen das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Ein Schneedepot wurde zu früh angelegt, ein Weg ausgebaut, eine Hütte ohne Genehmigung versetzt, Flutlichtmasten ohne Genehmigung aufgestellt. Auch Bürgermeister Stefan Jochum war in seiner früheren Funktion als Geschäftsführer mit Verfahren konfrontiert.