Darum müssen Zigarettenhersteller bald an Kommunen zahlen

Vorarlberg / 28.10.2021 • 19:00 Uhr
Darum müssen Zigarettenhersteller bald an Kommunen zahlen
Zigaretten könnten bald teurer werden, weil Tabakkonzerne auch die Sammel- und Entsorgungskosten einberechnen müssen.

Neues Abfallgesetz nimmt Hersteller stärker in die Pflicht.

Schwarzach, Wien Ob Straße, Bahnsteig oder Bushaltestellen: Sie sind gesäumt von Stummeln mehr oder weniger aufgerauchter Zigaretten. Gemeinden nehmen viel Geld in die Hand, um den öffentlichen Raum von diesem Abfall zu säubern. Bald müssen die Tabakproduzenten den Aufwand bezahlen. Das hat mit einem neuen Gesetz zu tun, an dem nicht alles positiv ist.

Das neue Abfallwirtschaftsgesetz sieht ab 2023 eine sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) vor, der eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Produzenten von Produkten wie Zigaretten sind auch für die Entsorgung verantwortlich. Das Umweltministerium hofft, dass sich Hersteller deshalb verstärkt mit Umweltaspekten beschäftigen. Der Umweltverband sieht eine spürbare Entlastung der Kommunen.

Zwischen sechs und acht Millionen Euro geben Vorarlbergs Gemeinden jährlich dafür aus, die Landschaft von Müll zu befreien. Diese Vermüllung nennt man Littering. Der Umweltverband, dass sich der Littering-Aufwand durch das angekündigte Pfand auf Einwegplastikflaschen und Dosen halbiert. Eine weitere Entlastung soll die EPR bringen, ist Herbert Koschier, Leiter der Umweltabteilung im Gemeindeverband, überzeugt. “Das, was dann noch an Kosten für die Beseitigung von Littering anfällt, wird man verrechnen können.”

Unter die EPR fallen zum Beispiel Lebensmittelverpackungen, Getränkebehälter inklusive Deckel und Verschlüsse, Trinkbecher, Feuchttücher, Luftballone und Tabakprodukte mit Filter. Müssen Tabakkonzerne also zukünftig die Sammelaktionen der Gemeinden bezahlen? Ja. “Betreffend Zigarettenstummel sind die Entsorgungskosten, die Kosten für Säuberungsaktionen, sofern diese in Auftrag der Kommunen stattfinden und auch das Aufstellen von speziellen Behältnissen für Zigarettenstummeln zu tragen”, antwortet ein Pressesprecher des Umweltministeriums von Ministerin Leonore Gewessler auf VN-Anfrage. Die EPR ziele darauf ab, dass sich Hersteller schon während des Designprozesses mit Umweltaspekten beschäftigen. “Damit sollen die Umweltauswirkungen von Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer, von der Produktion bis zum Ende, verringert werden.” Hersteller müssen sich zudem an Informationskampagnen zur Müllvermeidung beteiligen.

Rainer Siegele, Obmann des Umweltverbands, ist überzeugt, dass Hersteller die Mehrkosten an den Konsumenten weitergeben. “Das Produkt wird teurer, wenn es viel Verpackung hat. Damit ist der Hersteller gezwungen, zu überlegen, wie er es verpacken muss, damit der Preisaufschlag geringer ist.” Koschier ergänzt: “Auch Importeure und diejenigen, die ein Produkt verkaufen, könnten verantwortlich gemacht werden.”

Lizenzbeiträge

Dass Gemeinden nun Rechnungen an den Tabakkonzern Philip Morris schicken, wird allerdings nicht geschehen. Die Kosten werden ähnlich abgegolten wie bei den Sammlungen von Verpackungen über den Gelben Sack, also per Lizenzbeiträgen. Aus dem Ministerium heißt es: “Der Kostenersatz soll bundesweit einheitlich festgelegt und zwischen Wirtschaft und Kommunen vereinbart werden.”

Koschier warnt allerdings auch: “Die EPR ist nicht in allen Fällen positiv.” Zum Beispiel könnte es die Altkleidersammlung vor Probleme stellen. Durch die Herstellerverantwortung könnte es sein, dass große Ketten beginnen, ihre Kleidung selbst zu sammeln. Aber es sei ja noch Zeit, sich das zu überlegen. Die EPR tritt 2023 in Kraft.