Gericht: Hund im heißen Auto gelassen

Besitzerin unterschätzte Sonne und Einkaufsdauer, landete wegen Tierquälerei vor Gericht.
Feldkirch Im August wollte die 39-jährige noch rasch etwas in einem Geschäft einkaufen. Sie stellte das Auto bei bewölktem Himmel ab, dann dauerte das Einkaufen von Milch und Brot etwas länger, das Kind musste auch noch gewickelt werden. Als sie um 17.40 Uhr zurück zum Wagen kam, waren bereits die Polizei und ein paar Zeugen bei ihrem Wagen, die Stimmung war aufgeheizt, Vorwürfe von allen Seiten.
Wenig Durchlüftung
Den heute 16-jährigen spanischen Windhund hatte sie einst vor dem Tod gerettet. Das Autofahren mag er bis heute nicht, sie besitzt das Tier nun seit zwölf Jahren. Deshalb nimmt sie ihn überhaupt nur in Ausnahmefällen mit, Besorgungen macht sie quasi nie. Die Fenster auf Fahrer- und Beifahrerseite ließ die Frau zwei bis drei Zentimeter offen. Sie selbst trug an dem Tag einen leichten Pullover, weil sie es als nicht besonders warm empfand. Passanten fiel im hinteren Teil des Wagens der Hund auf. Er hechelte und zitterte. Sie sahen es als ihre Pflicht an, das Tier aus seiner misslichen Lage zu befreien und alarmierten die Polizei. Insgesamt war die Besitzerin 24 Minuten weg. Für einen alten, hechelnden, gestressten Hund in einem sonnenbeschienenen Auto eine lange Zeit. Dass zwei vordere Fenster zwei bis drei Zentimeter geöffnet waren, dürfte dem hinten im Kofferraum platzierten Tier wenig an Luftzirkulation gebracht haben. Der Kofferraum ist vom restlichen Innenraum zwar nicht abgetrennt, dennoch wurde es hinten recht stickig.
Unterschätzt
Die Frau gibt zu, dass sie, wie viele Hundebesitzer, die Wärme in einem stehenden Auto unterschätzt hat. Selbst bei bedecktem Himmel wird es rasch zu warm für ein Tier. Zudem hatte die Frau nicht damit gerechnet, dass der Himmel „aufreißen“ würde. Beweisfotos der Polizei zeigen, dass es beinahe wolkenlos war, die Sonne intensiv vom Himmel strahlte und das Auto an jenem Augusttag bereits seit einiger Zeit aufheizte. Weil die wegen Tierquälerei Angeklagte Verantwortung übernimmt und zudem bislang unbescholten war, kommt sie ohne Verurteilung davon. Allerdings muss sie im Rahmen einer Diversion 300 Euro Buße bezahlen. Damit ist die Sache vom Tisch, der Vorfall ist ihr eine Lehre.