Terror in Norwegen: Was es beim Waffenrecht in Österreich zu beachten gilt

Vorarlberg / 16.10.2021 • 16:00 Uhr
Terror in Norwegen: Was es beim Waffenrecht in Österreich zu beachten gilt
Waffe oder Sportgerät: Die Bauweise entscheidet über die Einstufung. DPA

Österreich unterscheidet zwischen gefährlichen Gegenständen und Waffen.

Bregenz Norwegen ist erschüttert nach dem Terror von Kongsberg. Mit Pfeil und Bogen tötete ein 37-jähriger Däne fünf Menschen, seine Tötungsinstrumente sind in Norwegen frei erhältlich. Auch in Österreich unterscheidet man verschiedene Arten von Waffen, die nicht alle gleich streng reglementiert sind.

Eine Waffe im Sinn des Waffengesetzes ist ein Gegenstand, der „seinem Wesen nach“ zur Herabsetzung des Kampffähigkeit des Gegenübers gedacht ist oder für Jagd oder Sport gedachte Schusswaffen. Eine Schusswaffe benötigt nach dem Gesetz jedoch einen Lauf, ist also faktisch auf Schwarzpulverwaffen begrenzt. Gefährliche Gegenstände, die zum alltäglichen Gebrauch in Haus und Landwirtschaft oder als Sportgerät gedacht sind, sind in diesem Sinn keine Waffen. Dies reicht von Jagdmessern über Harpunen und Softair-Pistolen bis zu Leuchtpistolen oder Bolzenschussgeräten.

Waffen sind wiederum alle Gegenstände, die die Definition erfüllen und nicht vom Wesen her Alltagsgegenstände sind. Dies wären Spring- und Butterfly-Messer, altertümliche Kriegswaffen wie Schwerter, Steinschlossgewehre oder Wurfsterne wie auch ein Pfefferspray. Sie sind für Österreicher und EU-Bürger ab dem 18. Lebensjahr frei erhältlich. Drittstaatsangehörige benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel, ansonsten gilt für sie ein Waffenverbot. Darunter fallen vor allem Asylwerber. Für Pfeil und Bogen ist damit die Bauweise von Bedeutung. Wenn sie nicht dezidiert als Sportgerät konzipiert sind, zählen sie als Waffe – aber nicht als Schusswaffe. Sie sind damit für legal in Österreich lebende Menschen frei erhältlich.

Dann gibt es noch strengere Regeln für Schusswaffen wie auch verbotene Waffen. Zu den verbotenen Waffen zählen neben Kriegsmaterial vor allem jene, die verborgen getragen werden können und rein dem Kampf gegen Menschen dienen wie Totschläger oder Schlagringe. Vor Gericht gilt außerdem ein anderer Waffenbegriff. Im Strafrecht zählt auch ein Küchenmesser oder Hammer als Waffe, wenn sie bei einer Straftat verwendet werden.