Taxilenker vermöbelte Fahrgast

Offenbar wollte Kunde Rechnung nicht bezahlen, Schlägerei wegen 10,10 Euro.
Feldkirch Im Mai dieses Jahres nahmen sich zwei Männer ein Taxi. Sie waren nicht gemeinsam unterwegs, wollten sich aber die Taxirechnung angeblich teilen. Der Lenker fuhr die beiden in Dornbirn ein Stück weit. Plötzlich gab einer der beiden an, ihm sei schlecht, der Lenker möge bitte anhalten. Das machte der Fahrer auch. Die zwei stiegen aus und wollten sich nach Angaben des Lenkers aus dem Staub machen. Den Lohn von 10,10 Euro wären sie schuldig geblieben. Doch der Fahrer war schneller und erwischte einen der beiden. Er hielt ihn an, es kam zu einer Schubserei und der Gratisbeförderte stürzte zu Boden. Dabei, so die Aussage des Lenkers, habe sich der Gestürzte wohl auch den Knochenbruch an der Nase und im Gesicht zugezogen. Kann so nicht stimmen, sagt hingegen das gerichtsmedizinische Gutachten von Walter Rabl aus Innsbruck. Dabei hatte die Verteidigung das Gutachten eingeholt, um nachzuweisen, dass die Verletzung vom Sturz herrührt. Der Schuss ging nach hinten los. „Die Verletzungen sind mit einem Sturzgeschehen nicht in Einklang zu bringen“, so Rabl.
Andere Versionen
Das Opfer selbst gibt zwar auch an, dass es gestürzt sei, allerdings habe der wütende Taxilenker danach noch auf den am Boden Liegenden eingetreten. Dabei sei die Gesichtsverletzung entstanden. Auch eine unbeteiligte Zeugin, die später die Rettung verständigte, bestätigt Tritte. Allerdings kann sie nicht genau sagen, ob diese gegen den Oberkörper oder den Kopf gerichtet waren. Somit ist Richterin Sabrina Tagwercher von der Opferversion überzeugt. „Sie stimmt mit den Ausführungen des Gerichtsmediziners überein“, so Tagwercher. „Stumpf mechanische Einwirkung verursachte den verschobenen Knochenbruch“, heißt es dort. „Angesichts dieses Gutachtens wird wohl kein Weg an einem Schuldspruch vorbeiführen“, sieht die Verteidigung ein. Von Tritten will der Angeklagte immer noch nichts wissen. „Vielleicht irgendwie bei der Schubserei, das wäre schon möglich“, rudert der Beschuldigte zumindest ein kleines Stück zurück. Die Polizei rief der Taxilenker übrigens selbst.
Strafe und Entschädigung
Somit wird der Taxilenker wegen schwerer Körperverletzung zu 1920 Euro verurteilt. Die Hälfte muss er bezahlen, die andere Hälfte ist auf Bewährung. Dem Opfer schuldet er 600 Euro. Dabei berücksichtigt die Richterin die Gesamtsituation, nämlich, dass der Fahrgast die Rechnung schuldig bleiben wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.