Polizisten mit Malstiften attackiert

Betrunkener Mongole wehrte sich gegen Wegweisung, 23 Monate Gefängnis verhängt.
Feldkirch Alkohol scheint das größte Problem des 27-jährigen Asylwerbers zu sein. Genau genommen ist die Sache mit dem Asyl bereits erledigt. Ein negativer Bescheid liegt vor, die Abschiebung rückt immer näher. Der zweifache Familienvater ist mit seiner Frau seit 2010 in Österreich, bleiben darf er nicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für Asyl liegen bezüglich der Mongolei nicht vor. Er muss also gehen. Der Mann hat bereits einige Vorstrafen, immer wieder betrinkt er sich – teils bis zur Unzurechnungsfähigkeit und wird immer wieder wegen dann begangenen Straftaten verurteilt. Nun haben sich insgesamt 23 Monate Haft angesammelt. Vor Richter Martin Mitteregger weint der Verurteilte, beklagt seine Situation.
Streit in trautem Heim
Anlass für das Ausrücken der Polizeibeamten war ein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin im Sommer dieses Jahres. Der Mann wurde weggewiesen, bekam ein Betretungsverbot. Dem wollte er nicht Folge leisten. In der Feldkircher Wohnung lagen ein paar Buntstifte der Kinder herum. Er nahm sich einen und ging damit auf einen der Polizisten los. Der Beamte bekam einen Schreck, denn in der Eile konnte er nicht erkennen, ob es sich um ein Messer, eine andere Waffe oder um einen Buntstift handelt. „Auch ein Bleistift kann gefährlich sein, wenn er jemanden in den Hals trifft“, stellt Richter Martin Mitteregger klar. Der Beamte wurde leicht verletzt, eine Kratzwunde und eine acht Zentimeter lange oberflächliche Stichwunde waren die Folge. Weil Polizisten speziellem gesetzlichen Schutz unterstehen, gilt dies jedoch als schwere Körperverletzung. Zusätzlich hat der Mann einen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt zu verantworten.
Beratung ohne Erfolg
Der Mann war von Jänner bis Mai in einer Gewaltberatung, doch offenbar ohne Erfolg. Die Berichte zeigen, dass er psychisch angeschlagen und mit der Situation überfordert ist. Er hat inzwischen gut Deutsch gelernt, dass er sich falsch verhalten hat, sieht er ein. Der Richter macht ihm klar, dass auch Polizisten ihren Job machen müssen. Das versteht er. Dem Verletzten hat er einen Entschuldigungsbrief geschrieben. 300 Euro muss er an Teilschmerzengeld bezahlen. Als neue Strafe werden 15 Monate verhängt, drei und fünf Monate „Altlasten“ kommen von früher dazu, macht insgesamt 23 Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Buntstifte werden als Tatwaffen vernichtet.