Volk oder Politik: Wer hat die letzte Entscheidung?

Initiative erfreut über Vorschlag zu Volksabstimmungen. Aber ist er verfassungskonform?
Schwarzach Ein Sprichwort lautet: Zwei Juristen, vier Meinungen. In diesem Fall ist die Sache anders. Vier Experten haben sich den Vorschlag zum Volksabstimmungsgesetz angesehen. Das Fazit von Verfassungsrechtler Heinz Mayer lautet: “Das ist ein Trick.” Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dürfte das nicht reichen. Seine Kollegen Anna Gamper, Bernd-Christian Funk und Peter Bußjäger sehen das allerdings anders. Die Initiative “Volksabstimmen über Volksabstimmen” ist erfreut. Aber es könne nur eine Übergangslösung sein.
Um diese Frage geht es: Wird der Gemeindevertretung genug Entscheidungsgewalt gegenüber dem Volk gelassen? Das Höchstgericht kippte vor einem Jahr das Recht von Gemeindebürgern, mit einer vorgegebenen Anzahl an Unterschriften eine Volksabstimmung zu erzwingen. Der VfGH argumentierte: In der repräsentativen Demokratie in Österreich muss die Gemeindevertretung das letzte Wort haben. Darauf stellte der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt fest: Um das zu ändern, braucht es eine Gesamtänderung der Bundesverfassung. Also eine österreichweite Volksabstimmung. Peter Bußjäger warnt: “Bei einer Gesamtänderung wäre es für den Bundesgesetzgeber verlockend, andere Dinge durchzusetzen.” FPÖ, SPÖ und Neos haben einen Vorschlag vorgelegt, wie es auch anders gehen könnte.
Mitbestimmung bleibt
Der lautet: Bei genug Unterschriften muss sich die Gemeindevertretung innerhalb von zwei Sitzungen mit dem Anliegen befassen. Tut sie das nicht, folgt automatisch eine Volksabstimmung. Lehnt sie ab, gibt’s eine Volksbefragung, die nicht verbindlich ist. Christoph Aigner von “Volksabstimmen über Volksabstimmen” ist erfreut: “Der Vorschlag geht im Wesentlichen auf eine Idee von Christoph Metzler zurück, der auch bei uns engagiert ist. So bleibt ein Maximum an Mitbestimmung möglich, trotzdem wird das VfGH-Erkenntnis akzeptiert.”
Experten sind fast einer Meinung. Die Verfassungsjuristin Anna Gamper von der Uni Innsbruck erläutert den VN: “Aus der bisherigen Rechtsprechung des VfGH lässt sich meines Erachtens nichts ableiten, das zwingend gegen diesen neuen Modus spräche.” Bernd-Christian Funk erklärt: “Nach meiner Einschätzung ist das in dieser Form in Ordnung und entspricht den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs.” Und Peter Bußjäger betont: “Ich erachte das als einen gangbaren Versuch.” Alle drei sind überzeugt, dass durch die Möglichkeit der unverbindlichen Volksbefragung die Gemeindevertretung das letzte Wort hat. Anders sieht es Heinz Mayer. Der Jurist bremst: “Der Verfassungsgerichtshof ist in diese Frage sehr streng. Ihm dürfte dieser Ausweg zu wenig sein.”
Vertreter der Regierungsparteien erklärten bereits, den Vorschlag erst prüfen zu müssen. Christoph Aigner betont jedoch: “Das darf nur der Anfang sein. Es ist ein Mittel zum Zweck, damit das Thema auf der Agenda bleibt. So kann eine österreichweite Diskussion angestoßen werden.”