Gericht: Betriebsspionage mit dem Handy

Drei Monate Haft auf Bewährung für Schichtarbeiter, der etwas zu neugierig wurde.
Feldkirch Der nunmehr 53-jährige Beschuldigte wurde in einem kleinen Dorf in Sibirien geboren, trägt die deutsche Staatsbürgerschaft und war zehn Jahre lang als Schichtarbeiter in einem Vorarlberger Textilunternehmen beschäftigt. Einer Firma, die gegenüber der weltweiten Konkurrenz in verschiedenen Bereichen mit einem gewissen Entwicklungsvorsprung punkten kann. Das wollte sich der Deutsche zu Nutze machen – mit Betriebsspionage.
Und mit dem Resultat, dass er nun wegen des „Vergehens der Auskundschaftung eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses zu Gunsten des Auslandes“ als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch steht. Der tüchtige Arbeiter war auch ein fleißiger Handy-Knipser. Unter anderem fertigte er rund 100 Lichtbilder und drei Videos an und besorgte sich Unterlagen zum Aufbau spezieller Maschinen. Auch entnahm er Stücke von Damaststoffen aus eben einer solchen Maschine.
Erpressungsversuch
Der Kontakt mit einem deutschen Mittelsmann kam zustande. Der wollte das Material in China verhökern und erpresste die Vorarlberger Firma. Doch die Sache flog auf. Das Unternehmen investierte viel Stunden an internen Recherchen, um dem Betriebsspion auf die Spur zu kommen. Es gelang ihr. Gegen den Erpresser läuft in Deutschland ein besonderes Verfahren.
Der in Feldkirch angeklagte Ex-Schichtarbeiter ist vollumfänglich geständig. Er spricht Richter Thomas Wallnöfer so richtig aus dem Herzen, als er bei der Einvernahme sagt: „Darf ich ganz offen zu Ihnen sein?“
„Quatschfotos mit Pizzas“
Er spricht von einer damals großen Versuchung. „Meine Idee war, dass der Tag kommt, an dem ich mit dem Material Geld machen werde.“ Natürlich habe er gewusst, dass das Fotografieren im Betrieb strengstens verboten war. Aber: „Dort hatte jeder ein Handy in der Tasche. Da wurden zigtausend Bilder gemacht. Beispielsweise Quatschfotos bei Pizzalieferungen.“
Das ausgekundschaftete Material gelang nie nach Asien, der Weg wurde noch rechtzeitig abgeschnitten. Doch Richter Wallnöfer macht den Angeklagten darauf aufmerksam, was er hätte verantworten können: „Wären die Informationen nach China gelangt, hätte die Firma mit Sicherheit zusperren können.“
Der 53-Jährige, nunmehr Leiharbeiter im Ausland, zeigt sich im Schlusswort reumütig. „Ich würde das nie mehr tun, das ist klar. Es tut mir leid.“ Er wird im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 2880 Euro in 240 Tagessätzen verurteilt. An das Unternehmen muss er einen Teilschadensersatz in Höhe von 7500 Euro berappen. Das Urteil ist rechtskräftig.