Prozessauftakt: Schadensersatzklage nach Mord in BH Dornbirn

Das Strafverfahren von Soner Ö. ist mittlerweile abgeschlossen. VN
Opferfamilie klagt Republik: Erste Verhandlung am Donnerstag.
Wien Es ist bereits zweieinhalb Jahre her, dass Soner Ö. in die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn marschierte und dort den Leiter der Sozialabteilung erstach. Das Strafverfahren des Täters ist mittlerweile abgeschlossen. Soner Ö. muss lebenslang hinter Gitter. Ungeklärt ist allerdings, ob man den Mann bei seiner Einreise nach Österreich festhalten hätte können. Wie berichtet, haben die Anwälte der Opferfamilie die Republik daher auf Amtshaftung geklagt. Die erste Verhandlung findet am Donnerstag (9. September) im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen statt. Verfahrensort ist die Bundeshauptstadt, da dort die behauptete rechtswidrige Handlung vom Innenministerium gesetzt worden ist. Der Anwalt der Opferfamilie, Stefan Denifl, geht nicht davon aus, dass es bei dem einen Prozesstag bleiben wird.
Innenministerium bestreitet Vorwürfe
Die Amtshaftungsklage dreht sich um mehrere Fragen: Wie kann es sein, dass ein mehrfach vorbestrafter Mann mit Aufenthaltsverbot um Asyl ansucht und danach nach Vorarlberg reisen darf? Zumal die Landesverwaltung davor warnte? Hätte man Soner Ö. festhalten können? Das Innenministerium sagt Nein. Es gibt aber auch Experten, die das anders sehen. Denifl ist überzeugt, dass das Innenministerium verantwortlich ist und klagt die Republik auf Schadenersatz: für die Lebensgefährtin und die Kinder des Opfers je 20.000 Euro, für den Vater 10.000 Euro – plus Feststellungsbegehren für zukünftige Folgen, erklärt er den VN.
Gespräche über einen Vergleich
Der erste Verhandlungstermin ist auf eineinhalb Stunden angesetzt. Einvernahmen gibt es noch keine. Die Zeit diene der Erörterung der Angelegenheit, also vorerst dazu, Vergleichsgespräche zu führen. Gibt es keinen Vergleich, bestimmt die Richterin über das weitere Prozessprogramm, also wie das Verfahren fortgeführt wird, welche Akten dafür eingeholt und welche Zeugen befragt werden. Denifl geht von einem weiteren Verhandlungstermin aus. „Ein Vergleich ist aus meiner Sicht unwahrscheinlich. Wir warten aber ab, ob die Republik noch überraschend einen Vorschlag machen wird.“