Cannabishandel im großen Stil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Arbeiter, der zum Drogendealer wurde.
Feldkirch Mit 15 Jahren kiffte der Oberländer das erste Mal. Ein Kollege hatte ihn dazu verführt. Anfangs merkte er das Fortschreiten der Sucht nicht. Erst als es zu spät war und der Zahltag von 1900 Euro monatlich nicht mehr ausreichte und er deshalb anfing zu dealen, wurde ihm langsam klar, wie abhängig er von dem Stoff ist. Durch die illegalen Geschäfte „erwirtschaftete“ er 1500 Euro monatlich. Das Geld steckte er in den Eigenkonsum. Täglich fünf Gramm Cannabis kosten eine Menge Geld, pro Gramm bezahlte er einem gewissen „Pascal“ am Dornbirner Bahnhof immerhin acht Euro.
Immer tiefer gesunken
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch betont Verteidigerin Astrid Nagel, dass ihrem Mandanten sehr wohl klar ist, dass er mit den Verkäufen wiederum andere Menschen in ein Dilemma gebracht hat.
Es tut dem jungen Mann auch leid und er ist seit einiger Zeit in Beratung. „Er kann jetzt wieder klarer denken, betreibt Sport und hat es in seinem Job sogar zu einem Aufstieg gebracht. Er wird Leiter seiner Abteilung“, so Nagel. Auch der Arbeitgeber bestätigt, dass der junge Mann sehr zuverlässig sei. Seinen Job hat er seit 2019 bis April 2021 trotz seiner Sucht gut bewältigt, denn er war im Schichtbetrieb tätig. Wenn er von der Arbeit kam, kiffte er, schlief sich aus und ging dann wieder arbeiten. „Auch wenn fünf Gramm viel sind, Suchtgiftkranke sind die Substanzen gewohnt und können dennoch funktionieren‘“, sagt Nagel. Staatsanwalt Markus Fußenegger zweifelt den hohen Eigenkonsum an: „Damit schaltet man einen Elefanten aus“, sagt der öffentliche Ankläger. Insgesamt konsumierte der Arbeiter 2,4 Kilo selbst.
Bei Verkehrskontrolle erwischt
Ertappt wurde der Drogenkonsument und -dealer bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle. Dabei wurden 2,4 Gramm Kokain und 120 Gramm Cannabis sichergestellt. Der junge Mann wurde zu einem Verhör gebracht, wobei er Mengen zugab, auf welche die Ermittler sonst nie gekommen wären.
Sein umfassendes Geständnis berücksichtigt auch der Schöffensenat und verurteilt den bislang Unbescholtenen unter anderem wegen Suchtgifthandel zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Wenn er die Weisung, die Therapie fortzusetzen, nicht erfüllt, muss er ins Gefängnis. 25.000 Euro werden als verfallen ausgesprochen. Mildernd waren neben dem Geständnis die bisherige Unbescholtenheit, das jugendliche Alter und der ordentliche Lebenswandel. Die großen Weitergabemengen müssen allerdings ebenfalls berücksichtigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt hält die Strafe für zu gering.